So plant es die Bundesregierung laut Gesetzesentwurf, den sie der EU-Kommission vorgelegt hat.
Der Entwurf für ein Einwegkunststoffgesetz zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach der EU-Einwegkunststoffrichtlinie liegt in Brüssel zur Notifizierung vor, berichtet Euwid. Damit sollen die Hersteller und Inverkehrbringer von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff verpflichtet werden, die Kosten, die mit dem Littering und der Entsorgung dieser Produkte in Verbindung gebracht werden, zu tragen. Betroffen sind Einwegkunststoffprodukte wie zum Beispiel To-go-Lebensmittelverpackungen, Getränkebehälter und -becher, Trinkhalme und Luftballons. Anders als in einem früheren Referentenentwurf vorgesehen, sollen die Hersteller und Inverkehrbringer dieser Kunststoffprodukte nicht schon ab 2024, sondern ein Jahr später, mit Beginn des Jahres 2025, in den vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Fonds einzahlen. Ab 2024 müssen sie sich dazu beim UBA registrieren und dort jährlich die Art und Menge der von ihnen auf den Markt gebrachten Einwegkunststoffprodukte melden. Der Gesetzentwurf sehe auch die Erhebung einer, allerdings geringeren, Abgabe für bepfandete Getränkeverpackungen vor.