Dem Ausbruch und der Ausbreitung von Feuer in Recyclingbetrieben soll mit der Muster-Kunststofflager-Richtlinie MKLR vorgebeugt werden. Die Richtlinie gilt für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Rezyklaten), Altreifen sowie Kunststoffabfälle in Lagergebäuden und im Freien. Sie regelt etwa die Lagerguthöhe oder die Aufteilung der Lagerfläche in Brandabschnitte sowie die Versorgung mit Löschwasser, um die Entstehung eines Brandes und seine Ausbreitung zu verhindern. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat zu der Richtlinie einen Änderungsentwurf beschlossen. Bis zum 15. Februar 2022 haben die beteiligten Kreise Zeit, dazu ihre Stellungnahmen abzugeben.
Weitere Information: zum Änderungsentwurf der MKLR
Quellen:
- kunststoffweb.de (3.2.2022)
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