Das Volumen der im geplanten Gesetz geforderten Sonderabgabe wird auf 458 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
Wie Euwid vorab aus einer kurz vorm Abschluss stehenden Studie für das Umweltbundesamt berichtet, könnten mit dem Einwegkunststofffondgesetz auf die Wirtschaft enorme zusätzliche Kosten zukommen. Das Gesamtvolumen der im Gesetz geforderten, aber noch nicht beschlossenen Sonderabgabe für Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte, die im öffentlichen Raum als Abfall landen, werde laut der Studie auf 485 Millionen Euro im Jahr taxiert. Das entspreche mehr als einem Drittel der aktuellen Kosten für Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus dem dualen System, die laut Euwid derzeit auf etwas mehr als 1,3 Milliarden Euro im Jahr geschätzt werden. Die Sonderabgabe für Hersteller soll nach bisherigen Plänen ab dem Jahr 2025 greifen und nach einem Punktesystem an Kommunen für deren Kosten für die Entsorgung der Kunststoffabfälle aus dem öffentlichen Raum und die Reinigung ausgezahlt werden. Dabei sind die Abgabesätze, die für acht Produktkategorien berechnet wurden, laut Euwid in ihrer Höhe sehr unterschiedlich und etwa für Filterzigaretten mit Abstand am höchsten. Die Rechtsgrundlage für die Sonderabgaben ist das geplante Einwegkunststofffondsgesetz. Die darin vorgesehene Fondslösung wird von weiten Teilen der Wirtschaft abgelehnt, sie präferieren ein privates Fondsmodell.
Quellen:
- euwid-recycling.de (8.9.2022)
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