EU-Parlament stimmt über ELVR und Abfallrahmenrichtlinie ab
Die Abstimmungen im Plenum des EU-Parlaments über die beiden Legislativen sind laut Euwid für den 9. September vorgesehen.
Die Verhandlungsposition des Rates zur geplanten Verordnung über die kreislauforientierte Konstruktion und die Entsorgung von Altfahrzeugen (End-of-life vehicles regulation, ELVR) wurde im Juni festgelegt und die darauf folgenden Änderungsanträge dazu Anfang Juli vom Umwelt- und Binnenmarktausschuss angenommen. Über den Kompromisstext zur ELVR der Ausschüsse wird das Parlament voraussichtlich am 9. September im Plenum abstimmen, berichtet Euwid. Hinsichtlich der Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe hatten die Ausschüsse für die ELVR eine Quote von 20 Prozent vorgeschlagen, die sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verbindlich werden soll. Vier Jahre später soll die Quote um mindestens fünf Prozentpunkte steigen. Maximal die Hälfte des Zielwerts kann mit Produktionsabfällen gedeckt werden. Über Aspekte der ELVR, in denen sich die Positionen des Parlaments und Rates unterscheiden, können dann nach der Abstimmung im Plenum des Parlaments die Verhandlungen beginnen.
Für die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) über Textilien und Lebensmittel wurde im Februar von Vertretern des Europäischen Parlaments (EP) und des Rats unter Vorsitz der EU-Kommission eine vorläufige Einigung erzielt. Am 9. September könnte nun die endgültige Zustimmung des Parlaments zum ausgehandelten Kompromiss erfolgen. Wenn anschließend auch der Rat zustimmt – was als Formsache gilt –, ist die geänderte Richtlinie damit verabschiedet und kann nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 36/2025 (2.9.2025)
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