Änderungen der britischen Kunststoffverpackungssteuer
Im Rahmen der „Plastic Packaging Tax“ soll in 2027 auch die Massenbilanzierung chemisch recycelter Kunststoffe ermöglicht werden, berichtet Euwid.
Die britische „Plastic Packaging Tax“ (PPT) wird seit 2022 auf Verpackungen erhoben, die weniger als 30 Prozent Recyclingmaterial enthalten. Sie gilt für Kunststoffverpackungen, die im Vereinigten Königreich hergestellt oder dorthin importiert werden.
Laut britischem Haushaltsentwurf, der Ende November veröffentlicht wurde, geht es bei den Änderungen der britischen Kunststoffverpackungssteuer darum, was als Rezyklatgehalt angerechnet werden kann und wie dieser zukünftig nachzuweisen ist. So soll durch das Haushaltsgesetz 2025/26 unter anderem die Massenbilanzierung chemisch recycelter Kunststoffe ab dem 1. April 2027 zur Anrechnung des geforderten Mindestrezyklatgehalts ermöglicht und somit chemisch recycelte Anteile bestimmten Verpackungskomponenten zugeordnet werden dürfen. Gleichzeitig soll Recyclingkunststoff, der aus Produktionsabfällen und anderen „Pre-Consumer-Abfällen“ stammt, nicht mehr angerechnet werden dürfen. Für den Schwellenwert von 30 Prozent sollen dann nur noch Rezyklate aus Post-Consumer-Abfällen zählen.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung (9.12.2025)
- Foto: © Alana Harris / Unsplash (Symbolbild)