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Zwischenbilanz der Zentralen Stelle

Die Bilanz nach sechs Wochen der erweiterten Registrierungspflicht für Verpackungen fällt positiv aus.


Das Fachmagazin Packreport hat bei der Vorständin der Zentralen Stelle, Gunda Rachut, nachgefragt, wie sich die Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit dem 1. Juli 2022 in Kraft ist, bemerkbar macht. Seitdem gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten, und Hersteller müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Zudem sind elektronische Marktplätze verpflichtet, zu kontrollieren, ob sich die Online-Händler rechtskonform verhalten, und auch die Inverkehrbringer von To-Go-Verpackungen müssen der Registrierungspflicht seit dem 1. Juli nachkommen. Rachut zieht ein positive Gesamtbilanz: „Die Unternehmen müssen die Produktverantwortung für Verpackungen übernehmen und die Compliance sichern. Die Pflicht zur Organisation des Recyclings für die Verpackungen zu ignorieren, ist für Hersteller keine Option mehr.“ Aktuell sind laut Rachut rund 580.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert. Etwa 330.000 neue Registrierungen verzeichnet das Register aus dem Ausland, mehr als 100.000 davon aus China. Der Zuwachs sei in erster Linie auf die Kontrollpflichten elektronischer Marktplätze gegenüber ihren Onlinehändlern zurückzuführen. Die neuen Regelungen im To-Go-Konsum entfalten, wie Rachut erklärt, ebenfalls große Wirkung: Die neue Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von Serviceverpackungen erhöhe die Transparenz deutlich. Trittbrettfahrer fielen schnell auf, was den Vollzug möglich mache. Insgesamt habe die Novelle die Transparenz im Verpackungsbereich deutlich erhöht.
 

Quellen:

  • packreport.de (22.8.2022)
  • Foto: © unsplash.com, Yulia Khlebnikova
 

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