ZSVR: Systempflicht für Permanenttragetaschen in erster Instanz bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat laut ZSVR eine Klage gegen die Einordnung als Verpackung erstinstanzlich abgewiesen.
Damit habe das Gericht in der ersten Instanz bestätigt, dass Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen einzuordnen sind, teilt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit. Aus welchen Materialien die Taschen bestehen, die in vielen Geschäften des Einzelhandels angeboten werden, spielt den Angaben nach keine Rolle, auch nicht welches Unternehmen sie wo verkauft und wie die Käuferinnen und Käufer sie abgesehen vom Gebrauch zur Mitnahme der erworbenen Waren verwenden. Wer Permanenttragetaschen anbietet, ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts verpflichtet, das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren. Damit bestätige laut ZSVR das Gericht ihre Einordnung, die die Permanenttragetasche im Sinne des Verpackungsgesetzes als eine Serviceverpackung und damit als systembeteiligungspflichtig eingestuft habe. Laut Gesetz komme es bei der Einordnung einer Verpackung darauf an, wofür sie typischerweise verwendet werde, erklärt die ZSVR. Das zuständige Gericht habe die Tasche als Verpackung eingeordnet, da sie typischerweise, also zumeist, an der Kasse erworben, dort durch die Kunden mit Waren befüllt werde und dann dazu diene, den Einkauf mit nach Hause mitzunehmen. Auch sei es nach Ansicht des Gerichts für die Einstufung als Verpackung unerheblich, ob die Permanenttragetaschen leer verkauft, unentgeltlich abgegeben oder im Geschäft mit Ware befüllt werden. Ebenso irrelevant sei, ob die Taschen an der Kasse oder anderswo im Geschäft angeboten werden.
Die ZSVR weist zudem darauf hin, dass das Revisionsverfahren bereits anhängig sei und das erstinstanzliche Urteil somit letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft werde. Sollte es dort bestätigt werden, wäre rechtsverbindlich geklärt, dass es sich bei den Permanenttragetaschen um systembeteiligungspflichtige Verpackungen handele.
Quellen:
- PM ZSVR (18.3.2025)
- Foto: © Tingey Injury / Unsplash