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ZSVR stellt neuen Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit vor

Die Zentrale Stelle hat den Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen aktualisiert.

 

Wie die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mitteilt, präzisiere der neue Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen in der dritten, wie üblich mit dem BMU abgestimmten Ausgabe 2021 einige Inhalte und sei anwenderfreundlicher geworden. Einzelnachweise zur konkreten Verwertung von neuen Verpackungslösungen würden nun anhand von Beispielen verdeutlicht. Auch Nutzer ohne tiefergehende Verpackungsexpertise könnten den Mindeststandard zur Bewertung ihrer Verpackungen ohne Vorwissen anwenden. Die grundlegende Struktur zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung mit drei Standard-Kriterien sei erhalten geblieben. Zur Veröffentlichung der neuen Mindeststandads erklärte Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR: „Die Basisarbeit ist abgeschlossen. Die Anwendung des Mindeststandards in der Praxis ist einfach, anwenderfreundlich und etabliert. Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen. Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. Der Mindeststandard zeigt dies auf. Nach der dritten Ausgabe des Mindeststandards sollte nun spätestens allen Herstellern deutlich geworden sein, was zu tun ist.“ Bei Verpackungsinnovationen könnten Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen nun auch Einzelnachweise erbringen, wie anhand von zwei konkreten praxisrelevanten Beispielen illustriert werde. Würden Verwertungskapazitäten nachgewiesen, könnten die Verpackungen auch als recyclinggerecht eingestuft werden.

 

Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 36/2021 (7.9.2021)
  • Foto: Pixelio / Siepmann

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