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Zentrale Stelle ist Bundesbehörde

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Bundesbehörde.

 

Wie Euwid berichtet, habe damit das Bundesverwaltungsgericht die örtliche Gerichtszuständigkeit für Klagen gegen die ZSVR geklärt und erachte laut Beschluss vom 9. Januar 2023 das Verwaltungsgericht Osnabrück für zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Beschluss damit begründet, dass „die umfassende rechtliche Eingliederung in die Bundesverwaltung und die bundesweite Tätigkeit“ es rechtfertigten, die ZSVR Bundesbehörden und sonstigen bundesunmittelbaren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen organisationsrechtlich gleichzustellen. Damit sei nun anerkannt, dass die ZSVR unabhängig von ihrer Rechtsform als privatrechtliche Stiftung kraft Beleihung eine Behörde mit bundesweiten, im Verpackungsgesetz umschriebenen Befugnissen ist. Für die Arbeit der ZSVR sei dies von grundlegender Bedeutung, sagt laut Euwid ZSVR-Vorstand Gunda Rachut: „Unternehmen, die ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen müssen, brauchen eine verlässliche und einheitliche Rechtsprechung, um ihre unternehmerischen Entscheidungen daran ausrichten zu können. Das bringt Wettbewerbsgleichheit und ist ein relevantes Anliegen des Verpackungsgesetzes.“ Hintergrund für die Einordnung des Bundesverwaltungsgerichts war laut Euwid eine Klage gegen eine Entscheidung zur Systembeteiligungs- und Pfandpflicht von Verpackungen der ZSVR, die weder das Verwaltungsgericht Osnabrück noch das Verwaltungsgericht Stuttgart annehmen wollten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe die Frage der örtlichen Zuständigkeit im Mai 2022 dann dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
 

Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 5/2023 (31.1.2023)
  • Foto: © Zentrale Stelle Verpackungsregister

 

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