Zehn Verfassungsbeschwerden gegen Einwegfonds
Mehrere Verbände und Unternehmen reichten laut Euwid beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Einwegkunststofffondsgesetz ein.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz sollen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet werden, die Kosten für Reinigung, Sammlung und Entsorgung im öffentlichen Raum, die auf jährlich rund 450 Millionen Euro geschätzt werden, zu übernehmen. Die staatliche Sonderabgabe für Hersteller von Produkten wie To-go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher und Tabakfilter, mit der Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt werden sollen, werfe unter anderem erhebliche Zweifel an der „Vereinbarkeit mit dem deutschen Finanzverfassungsrecht auf“, laute der gemeinsame Einspruch der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, des Industrieverbands Papier- und Folienverpackung (IPV) sowie des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). Die Verbände rügten darüber hinaus eine Verletzung ihrer Berufsfreiheiten. Auch sähen sie die Voraussetzungen für eine Sonderabgabe nicht gegeben. Sie monierten insbesondere, dass der Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Rechtsform einer Sonderabgabe und eines staatlichen Fonds bediene. Die Beschwerdeführer forderten eine alternative, privatwirtschaftlich organisierte Lösung, die aus ihrer Sicht weniger belastend wäre und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspräche. IK, IPV und BVTE erklärten gegenüber Euwid: „Unsere Mitglieder tragen bereits aktiv zu den Zielen der Abfallvermeidung und der Kreislaufwirtschaft bei und bekennen sich zu ihrer Produktverantwortung. Wir haben uns stets für eine kosteneffiziente, transparente und unbürokratische Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß der EU-Einwegkunststoffrichtlinie eingesetzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz erfüllt diese Anforderungen nicht und wirft erhebliche Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem deutschen Finanzverfassungsrecht auf.“
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 21/2024 (21.5.2024)
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