EU-Kriterien zum Abfallende von Kunststoffabfällen: Verbände fordern Präzisierungen
Wirtschafts- und Branchenverbände sehen an mehreren Stellen noch Nachbesserungsbedarf, berichtet Euwid.
EU-einheitliche Kriterien, wann ein Kunststoffrezyklat tatsächlich nicht mehr als Abfall gilt, sollen laut EU-Kommission dazu beigetragen, einen einheitlichen Binnenmarkt für Recyclingkunststoffe zu schaffen. Die DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer, der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, der VCI Verband der Chemischen Industrie und der VOEB Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe begrüßen laut Euwid die geplanten EU-weiten Kriterien zum sogenannten „End-of-Waste“-Status (EoW) für Kunststoffabfälle grundsätzlich in ihren Stellungnahmen zum Entwurf für die Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission. Die Verbände unterstützen demnach die Harmonisierung auf EU-Ebene, fordern jedoch klarere Definitionen, praktikablere Vorgaben und weniger Bürokratie zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt laut Euwid vor hohem Verwaltungsaufwand, vor allem aufgrund der vorgesehenen Verpflichtungen zu einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem (QMS) und Konformitätserklärungen für jede Lieferung. DIHK schlage daher vor, bestehende Systeme wie ISO oder EMAS anzuerkennen und Übergangs- sowie Ausnahmeregelungen einzuführen.
Für den bvse darf die Verordnung vor allem nicht dazu führen, dass Materialien, die bereits gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie den End-of-Waste-Status erreicht haben, erneut als Abfall eingestuft werden.
Als problematisch bewerten bvse und VOEB, dass die EU-Kommission für die Kunststoffabfälle eine Fremdstoffgrenze von 1,9 Prozent vorsehen will. Auch sieht der bvse sieht unter anderem Unklarheiten bei der Definition von Fremdstoffen, etwa bei Additiven oder Aschebestandteilen wie Titandioxid. Die Vorgabe, den Fremdstoffgehalt vor einer thermischen Behandlung zu messen, bewerten bvse und VOEB gleichermaßen als problematisch. Maßgeblich solle das tatsächlich in Verkehr gebrachte Endprodukt sein, meint der VOEB.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) weist darauf hin, dass die geplanten Kriterien auf mechanisches und lösungsmittelbasiertes Recycling zugeschnitten seien. Chemisches Recycling passe nicht in dieses Schema und solle daher weiterhin in nationaler Zuständigkeit geprüft werden.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 9/2026 (24.2.2026)
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