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Titandioxid: EU-Kommission legt Berufung gegen EuG-Urteil ein

Gegen die Entscheidung des EuG, dass Titandioxid in Pulverform nicht als krebserregend eingestuft werden darf, legt die EU-Kommission nun Berufung ein, meldet Euwid.

 

Die EU-Kommission hatte erwirkt, dass der weit verbreitete Weißmacher Titandioxid in Pulverform in Gemischen als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ gekennzeichnet werden musste. Diese Regelung hatte das Gericht der europäischen Union (EuG) im November 2022 für ungültig erklärt. Dagegen hat die EU-Kommission wiederum Berufung eingelegt. Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens, das in der Regel ein bis zwei Jahre dauere, bleibe allerdings die aktuelle Einstufung des EuG bestehen, erklärt der Verband der Titandioxid-Hersteller (TDMA). Weil es eine folgenschwere Fehleinschätzung der EU-Kommission richtiggestellt habe, war das Urteil des EuG unter anderem vom deutschen Entsorgerverband BDE begrüßt worden. Der Verband hoffe nun, dass das Urteil Bestand haben werde.

 

Quellen:

  • euwid-recycling.de (21.3.2023)
  • Foto: © unsplash.com, Tingey Injury

 

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