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Titandioxid als nicht krebserregend eingestuft

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) vom 23. November 2022.

Am 01.08.2025 hat der EuGH die 2019 von der EU-Kommission veranlasste Einstufung von Titandioxid für nichtig erklärt. Titandioxid wird als weißes Pigment auch in zahlreichen Kunststoffprodukten eingesetzt. Gegen die EU-Vorschrift zur Kennzeichnung von pulverförmigem Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend“, die seit dem 1. Oktober 2021 in Kraft war, hatten Hersteller, Importeure, Anwender und Lieferanten geklagt. Laut dem 2022 veröffentlichten Urteil rügt der EuGH, dass ein Gutachten zur Karzinogenität von Titandioxid durch die Europäische Chemikalienagentur und die EU-Kommission nicht angemessen bewertet und daher falsche Schlussfolgerungen für die Warnhinweise gezogen wurden. Gegen diese Entscheidung hatte die EU-Kommission Berufung eingelegt. Der EuGH wies die Rechtsmittel nun aber zurück und bestätigt, dass die Klassifizierung von Titandioxid nicht gerechtfertigt war, da nicht alle relevanten wissenschaftlichen Faktoren berücksichtigt wurden. Insbesondere habe die Kommission bei der Beurteilung der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die Einstufung stützte, einen offensichtlichen Fehler begangen, heißt es in einer Mitteilung des EuGH.

 

Weitere Information: Über diesen Link gelangen Sie auf die Startseite des EuGH-Webauftritts.

Quellen:

  • PM EuGH (1.8.2025)
  • Foto: © Gerichtshof der Europäischen Union

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