Studie zu EU-weiten Abfallende-Kriterien von Kunststoffabfällen
Das Joint Research Centre (JRC) hat im Auftrag der EU-Kommission Vorschläge für EU-weite End-of-Waste (EoW)-Kriterien für Kunststoffabfälle entwickelt.
Die Einführung EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft soll die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette beseitigen und letztlich die Verwendung hochwertiger Sekundärrohstoffe in Produktionsprozessen sowie die Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe fördern, heißt es in einer Mitteilung der Europäischen Kommission zur Veröffentlichung der JRC-Studie „EU-wide end-of-waste criteria for plastic waste“. Ziel der Studie sei gewesen, technische Vorschläge für EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffabfällen gemäß Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie zu erarbeiten. Der Bericht enthält den Angaben zufolge Hintergrundinformationen zu Kunststoffen, Kunststoffabfällen und der Recycling-Wertschöpfungskette sowie weitere Informationen, die für die Entwicklung EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft relevant sind. Dazu zählten insbesondere marktbezogene Aspekte, technische Anforderungen und Standards, einschlägige Rechtsvorschriften sowie Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Darüber hinaus sei ein Überblick und eine detaillierte Analyse der nationalen Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffabfällen in den Mitgliedstaaten enthalten. Nach Angaben der Kommission wurden die technischen Empfehlungen vom JRC auf der Grundlage von Beiträgen relevanter Akteure der Kunststoff-Wertschöpfungskette erarbeitet. Neben einem Vorschlag für eine Reihe EU-weiter Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft betreffen sie Anforderungen an Ausgangsmaterialien, Behandlungsverfahren und -techniken, Produktqualität, Qualitätssicherung und Bereitstellung von Informationen. Der Geltungsbereich der Vorschläge bezieht sich gemäß der Studie auf den möglichen End-of-Waste-Status für alle thermoplastischen Polymerabfälle und Mischungen aus thermoplastischen Polymerabfällen, unabhängig von der Art und Herkunft des Polymers. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich der EoW-Kriterien auf Recyclingverfahren zu beschränken, bei denen die molekulare Struktur der Polymere erhalten bleibt. Chemisches Recycling oder andere Verfahren, bei denen die Struktur der Polymere gezielt verändert wird, werden in der Studie bisher nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs oder gesonderte Untersuchungen solcher Verfahren werden jedoch nicht ausgeschlossen.
Quellen:
- Mitteilung der EU-Kommission (25.11.2024)
- Foto: © Nick Fewings / Unsplash (Symbolbild)