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Recyclingprodukte bevorzugen

Im Einkauf sollen öffentliche Stellen laut KrWG Recyclingprodukten den Vorzug geben. Dazu hat das IÖW Empfehlungen erarbeitet.

 

Auf einer Online-Fachkonferenz „Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf: Ausschreibung, Wertung und Vertragsgestaltung“ stellten Mitarbeiterinnen vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) am 24. März 60 Teilnehmenden zentrale Projektergebnisse aus dem UBA-Forschungsvorhaben „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“ vor. Die von den Wissenschaftlerinnen Ria Müller und Eva Wiesemann vorgestellten Empfehlungen zur vereinfachten Beschaffung von rezyklathaltigen Produkten umfassten den Angaben zufolge vorformulierte Ausschreibungstexte sowie eine durch Vorschläge für geeignete Nachweise und handhabbare Wertungsmatrizen erleichterte Prüfung. Auf dieser Basis könnten laut den Empfehlungen vorhandene Vergabeunterlagen für Büroartikel, Stühle, Mülltonnen, Verkehrs-Leitelemente, Rigolen bzw. -tanks und weitere Produkte im Sinne der Bevorzugungspflicht angepasst werden, speziell mit Blick auf den Rezyklatgehalt. Eine Handreichung dazu, die auch Hersstellern und Handel Informationen darüber geben soll, wie sich die Bevorzugungspflicht auf sie auswirkt, plant das UBA im zweiten Quartal 2021 zu veröffentlichen.

 

Quellen:

  • EU-Recycling Magazin 05/2021
  • Foto: O. Kürth

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