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Österreich vereinheitlicht Verpackungssammlung

Ab 2023 sollen sämtliche Kunststoffverpackungen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt werden.


Mit Beginn des kommenden Jahres soll die Sammlung von Leichtverpackungen in Österreich vereinheitlicht werden: Alle Kunststoffverpackungen wie etwa Joghurtbecher, Plastikbeutel oder Tuben sollen ab dem 1. Januar landesweit gemeinsam mit Plastikflaschen und Getränkekartons in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt werden. Von 2025 an ist die gemeinsame Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen laut Verpackungsverordnung in ganz Österreich verpflichtend. Die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Wien sowie einige Bezirke in Oberösterreich wollen diesen Schritt bereits 2023 umsetzen. Die restlichen Bundesländer sammeln Kunststoff- und Metallverpackungen in den nächsten zwei Jahren noch getrennt in der Gelben Tonne beziehungsweise im Gelben Sack und der Blauen Tonne. Das in Wien ansässige österreichische Sammel- und Verwertungssystem Altstoff Recycling Austria (ARA), das sich eigenen Angaben zufolge seit vielen Jahren für eine einheitliche Sammlung von Kunststoffverpackungen einsetzt, begrüßt die Änderung. Die Vereinheitlichung sei ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und zur Erreichung der EU-Recyclingziele. ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke erklärt: „Bis 2025 müssen wir das Recycling von Kunststoffverpackungen in Österreich verdoppeln, um die Vorgaben der neuen Verordnung zu erfüllen“. Durch die Vereinheitlichung erwartet die ARA ein Plus von 20 Prozent bei der Sammlung von Kunststoffverpackungen. Zusätzliche Sortierkapazitäten für die steigenden Sammelmengen errichtet die ARA gemeinsam mit dem österreichischen Entsorger Bernegger und dem Dualen System Deutschland (DSD) in Oberösterreich. Die neue Sortieranlage soll über eine jährliche Kapazität von bis zu 100.000 Tonnen verfügen.
 

Ab 2025 soll in Österreich überdies das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt werden. Für Dosen und Plastikflaschen mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Liter wird dann ein Pfandbetrag von 25 Cent erhoben. Flaschen, die Milch und Milchmischgetränke enthalten, sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zur Rücknahme werden alle verpflichtet, die Dosen oder PET-Flaschen verkaufen.
 

Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 44/2022 (2.11.2022)
  • bvse.de (27.10.2022)
  • Foto: Fotolia

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