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Novelle zum VerpackG bleibt unverändert

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrats ab.

Wie Euwid berichtet, will die Bundesregierung ihren Entwurf zur Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nahezu unverändert lassen. Der Bundesrat hatte dem Bundeskabinett 24 Empfehlungen übermittelt, von denen das Bundeskabinett nur drei übernommen habe. Dies geht laut Euwid aus der vom Kabinett bereits beschlossenen Gegenäußerung hervor. Unter anderem hat die Regierung den von der Länderkammer geforderten Verzicht einer zusätzlichen Registrierungspflicht für Letztvertreiber von vorlizenzierten Serviceverpackungen wie auch die Einführung eines freiwilligen Pfandsystems in Form einer Branchenlösung für Einweggetränkeverpackungen abgelehnt. Damit müssten sich Inverkehrbringer von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zwingend an einem dualen System beteiligen.
Die nächste Station im Gesetzgebungsverfahren ist nun der Bundestag.


Quellen:

  • euwid-recycling.de (18.3.2021)
  • Euwid Recycling und Entsorgung 12/2021 (23.3.2021)
  • Foto: ©Fotolia

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