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Neue EU-Verordnung zu Rezyklat in Lebensmittelverpackungen

Vergangene Woche hat die Europäische Kommission die Verordnungsnovelle erlassen, meldet Euwid.


Die neue „Verordnung über die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ soll nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Oktober in Kraft treten und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 282/2008 ersetzen. Die Novelle enthalte klare Regeln für die sichere Nutzung von recyceltem Kunststoff für Lebensmittelverpackungen, unter anderem für die Sammlung und Sortierung des Inputmaterials und für seine „Dekontaminierung und Umwandlung“. Diese Regelungen betreffen laut EU-Kommission auch die Qualitätskontrolle, Dokumentation und Kennzeichnung, berichtet Euwid. Damit werde laut EU-Kommission die Erteilung von Einzelgenehmigungen für mehr als 200 werkstoffliche PET-Recyclingverfahren ermöglicht, was der Industrie helfen werde, im Hinblick auf die Mindestquote der EU-Einwegplastikrichtlinie (SUPD) das verbindliche Ziel für 2025 zu erreichen, 25 Prozent recycelten Kunststoff in PET-Getränkeflaschen zu verwenden. Die neue Verordnung bezieht sich nach Angaben der EU-Kommission nicht nur auf PET, sondern auf alle Arten von Kunststoffen und Recyclingverfahren, „einschließlich werkstofflichem Recycling, dem Recycling von Produkten aus einer geschlossenen und kontrollierten Produktkette, dem Einsatz von Recyclingkunststoff hinter einer funktionellen Barriere und Formen chemischer Recyclingverfahren“. Sie betreffe innerhalb der EU hergestelltes Material wie auch Importe. Für neuartige Recyclingtechnologien sollen spezifische Regelungen eingeführt werden. Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung werde es nach Angaben der EU-Kommission zudem nicht mehr möglich sein, nationale Zulassungen für Lebensmittelkontaktmaterial aus Recyclingkunststoff anzuwenden, so dass ein Flickenteppich aus nationalen Regelungen vermieden werde. Darüber hinaus werde mit der neuen Verordnung für mehr Transparenz ein öffentliches Register für die betreffenden Recyclingverfahren, Verwerter und Recyclinganlagen eingerichtet. Genauere Informationen über die Umsetzung der neuen Verordnung will die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission ab dem 23. September auf ihrer Website bereitstellen.

 

Kritik an der neuen EU-Verordnung kommt aus Deutschland von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Die Verpackungshersteller drängen darauf, Lebensmittelverpackungen von den geplanten Rezyklateinsatz-Quoten auszunehmen. Kritisch sieht die IK auch die Regelungen für die Nutzung von so genannten Post-industrial-Rezyklaten aus Produktionsabfällen. Aus Sicht des IK gelten für diese nun anders als bisher „umfangreiche und vielfach bürokratische Anforderungen“. Die neuen Regeln würden die Anforderungen an die Sicherheit von anderen Rezyklaten als solchen aus PET-Flaschen insgesamt unverhältnismäßig hoch setzen. IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann kritisiert: „Durch die neuen Regeln wird der Einsatz von Rezyklaten insgesamt zunächst eher erschwert als befördert. Sie sind jedenfalls keine Grundlage, um für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff verbindliche Rezyklateinsatz-Quoten festzuschreiben, weil gar nicht klar ist, welche recycelten Kunststoffe außer Flaschen-PET in Zukunft die hohen Anforderungen erfüllen werden“. Dass der Einsatz von recycelten PET-Kunststoffen auch in Zukunft möglich ist, sei zwar positiv. Doch müsse die Kommission ihre Ankündigung, die mittlerweile über 270 als sicher bewerteten Recyclingverfahren europaweit zuzulassen, auch zügig wahr machen.

 

Weitere Information: zur Verordnung (auf Englisch)

 

Quellen:

  • euwid-recycling.de (19.9.2022)
  • bvse.de (20.9.2022)
  • PM IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (22.9.2022)
  • Foto: Fotolia

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