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Kritik der Industrie am geplanten Einwegkunststofffonds

In einer Anhörung im Bundestag kritisierte IK-Geschäftsführer Dr. Martin Engelmann die Ausgestaltung des Fonds und die Kostenberechnung.

 

Das Einwegkunstofffondsgesetz (EWKFondsG) wurde am 8. Februar in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz diskutiert. Über die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff wie etwa To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter sollen Inverkehrbringer dieser Artikel an den Entsorgungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligt werden. Dr. Martin Engelmann von der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der als Experte der Industrie eingeladen war, kritisierte nicht so sehr die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, sondern vielmehr dessen konkrete Ausgestaltung: Die Einführung einer „staatlichen Sonderabgabe“ werde zu einem „teuren Desaster“ werden, prognostizierte er und monierte in der Ausschussanhörung im Bundestag zudem die Kostenberechnung, die nicht schlüssig sei und über das hinaus gehe, was erforderlich sei. Unklar sei auch, welche Verpackungen überhaupt betroffen sind. Die staatliche Sonderabgabe werde sich als Sackgasse erweisen, denn auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen seien zweifelhaft, erklärte Engelmann in der Anhörung. Deutschland beschreite mit der Bildung und Verwaltung eines Fonds beim Umweltbundesamt einen „Sonderweg“ und weiche vom bewährten „Prinzip der Produktverantwortung“ ab, so Engelmann weiter. Statt auf privatwirtschaftliche und günstigere Lösungen zu setzen, würden wieder mehr Bürokratie und teure Doppelstrukturen geschaffen, monierte Engelmann. Bereits im Vorfeld hatte eine Verbändeallianz aus BdS, BVE, BVTE, HDE, IK, IPV und Markenverband sich zu der aus ihrer Sicht falschen und unschlüssigen Berechnung der Höhe der vorgeschlagenen Sonderumlage geäußert. Der aktuelle Vorschlag führe zu einer Schieflage bei der Kostenerstattung. „Die betroffenen Produkte machen 5,6 Prozent der gesamten Abfälle im öffentlichen Raum aus. Allerdings sollen deren Hersteller nach dem Vorschlag 17 Prozent der gesamten Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen tragen, jährlich 434 Millionen Euro. Das ist viel zu hoch, auch im Vergleich zu anderen Ländern“, kritisierten die Verbände in ihrer Stellungnahme. Das Umweltbundesamt hatte vorgeschlagen, bei den Kosten für die Sammlung gelitterter Abfälle nicht, wie sonst üblich, auf das Gewicht abzustellen, sondern zudem Stückzahl und Volumen der Abfälle mit einzubeziehen. Bei einer Berücksichtigung ausschließlich des Gewichts würde die Sonderabgabe insgesamt 164 Millionen Euro pro Jahr betragen, so die Verbände.

 

Quellen:

  • kunststoffverpackungen.de (6.2.2023)
  • bundestag.de (8.2.2023)
  • Foto: unsplash.com / Sam Kaenner

 

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