Gutachten zur Verpackungsverordnung: Sonderregelungen für Kunststoffe nicht EU-rechtskonform
In der PPWR vorgesehene Sonderregelungen und Ausnahmen könnten teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar sein.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das vom Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons im Auftrag des europäischen Dachverbands der kunststoffverarbeitenden Industrie European Plastic Converters (EuPC), der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) und ihres französischen Pendants Elipso erstellt worden ist. Wie die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten, verstoßen laut des Gutachtens Vorgaben, die beispielsweise ausschließlich Kunststoffverpackungen verbieten, zur Wiederverwendung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Recyclingquoten ausnehmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da es für eine solche Ungleichbehandlung keine sachlichen Gründe gebe. Darüber hinaus sähen die Rechtsexperten laut Gutachten Verfahrensverstöße, da Parlament und Rat bei ihren Vorschlägen nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt hätten. Das Gutachten untersuchte den Angaben zufolge darüber hinaus auch die Verbote im Anhang V der PPWR: Die geplanten Verbote zum Beispiel von Kunststofffolien für einen Sechserpack mit Flaschen oder von Kunststoffverpackungen für unbehandeltes Obst und Gemüse seien nach Ansicht der Rechtsexperten ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar.
In einem gemeinsamen Appell fordern EuPC, IK und Elipso daher die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament auf, in den laufenden Trilogverhandlungen die materialspezifischen Sonderregelungen zu streichen. Damit werde Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Auch sei eine solche Diskriminierung von Kunststoffverpackungen kontraproduktiv für die Ziele der PPWR, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer ökologischen Fehlsteuerung führe, indem leichte und gut recycelbare Kunststoffverpackungen durch schwerere und schlechter recycelbare Verpackungsmaterialien ersetzt würden. Dies würde zu einem Anstieg der Verpackungsabfallmengen und der Treibhausgasemissionen führen, so EuPC, IK und Elipso.
Quellen:
- PM Elispo, EuPC, IK (15.2.2024)
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