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GKV und GKV/TecPart gehen künftig getrennte Wege

Die Delegiertenversammlung des GKV bestätigte am 22.06.2022 die Trennung von ihrem Trägerverband TecPart Technische Kunststoff-Produkte.


Die Trennung hatte der Vorstand des GKV Gesamtverbands Kunststoffverarbeitende Industrie zuvor beschlossen, weil es, wie es in einer Pressemitteilung des GKV heißt, „unüberbrückbare Differenzen“ mit der Leitung von TecPart gegeben habe. Der scheidende Verbandspräsident Roland Roth erklärt dazu: „Wir halten diese Trennung gegenwärtig für den einzig gangbaren Weg und für geboten.“ Eine Wiederaufnahme von TecPart in den Dachverband schloss Roth jedoch nicht aus. Das Führungsteam von TecPart um den Vorsitzenden Felix Loose und Geschäftsführer Michael Weigelt zeigte sich über den Vorgang betroffen. So bedauere Loose, dass es nicht gelungen sei, zu einer gemeinsamen Position über die zukünftige Ausrichtung der Interessenvertretung zu kommen. Mit Weigelt habe er sich im Namen des Verbands für einen „geschlossenen bundesweiten Auftritt und eine leistungsfähige Struktur im Interesse der Kunststoffverarbeiter auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft“ eingesetzt, damit aber keine Mehrheit gefunden. Der GKV teilt weiter mit, dass er mit den im Gesamtverband verbliebenen vier Trägerverbänden AVK Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe, FSK Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane, IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte weiterhin vertrauensvoll und noch intensiver zusammenarbeiten wolle. Ein Nachfolger für Roland Roth, der nach Ablauf von zwei Amtszeiten als Verbandspräsident nicht mehr zur Verfügung steht, wurde auf der Delegiertenversammlung noch nicht gefunden und soll, wie Kunststoff Information unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet, nun im schriftlichen Umlaufverfahren gewählt werden. Ein Kandidat für das Amt des Verbandspräsidenten sei aber noch nicht in Sicht.


Quellen:

  • PM GKV (22.6.2022)
  • PM GKV/TecPart (23.6.2022)
  • KI (24.6.2022)
  • Foto: © GKV

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