EWKFondsG: Kritik an Abgabenpflicht für Würstchenverpackung
Laut Umweltbundesamt (UBA) sollen Hersteller für eine Verpackung mit verzehrfertigen Würstchen Abgaben nach dem EWKFondsG zahlen.
Nach Auffassung der Behörde fällt eine 150-Gramm-Verpackung mit sechs verzehrfertigen Würstchen unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Die Behörde hatte schon früher bei anderen Verpackungen argumentiert, dass es darauf ankomme, ob der Inhalt einer Verpackung für den unmittelbaren Verzehr nach dem Kauf geeignet ist. Dies sei bei der Würstchenverpackung der Fall, weshalb dafür Abgaben nach dem EWKFondsG erhoben werden sollen. Es handelt sich um eine Allgemeinverfügung, die nicht nur für den konkret geprüften Gegenstand gilt, sondern allgemein für gleichartige Produkte. Betroffene Unternehmen können dazu innerhalb eines Monats, noch bis zum 8. Februar 2026, Widerspruch beim UBA einlegen.
Die Entscheidung des UBA stößt laut Euwid in der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie auf Kritik. Branchenvertreter befürchten demnach, dass mit der Auslegung des UBA auch zahlreiche verzehrfertige Produkte des klassischen Lebensmitteleinzelhandels unter die Abgabepflicht fallen könnten, obwohl sie üblicherweise nicht für den Unterwegsverzehr vorgesehen sind. So kritisiere etwa Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, in einer Stellungnahme, dass sich das UBA über den klaren Gesetzeswortlaut des EWKFondsG hinwegsetze. Das Gesetz stelle ausdrücklich auf Lebensmittel ab, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt seien. Für das UBA reiche demgegenüber aus, dass ein Produkt zum Sofortverzehr geeignet sei. Damit würden nach Engelmanns Einschätzung auch zahlreiche verzehrfertige Produkte des Lebensmitteleinzelhandels in den Anwendungsbereich einbezogen, die typischerweise nicht als To-Go-Ware gedacht seien.
Auch die vom UBA herangezogene Mengenschwelle von 500 Gramm wird von der IK kritisiert. Unterhalb dieser Grenze ordnet die Behörde Verpackungen pauschal dem Sofortverzehr zu, ohne nach Produkttyp oder Verzehrkontext zu differenzieren, so die Kritik.
Quellen:
- einwegkunststofffonds.de (8.1.2026)
- Euwid Recycling und Entsorgung 4/2026 (20.1.2026)
- Foto: © IK