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EU-Staaten stimmen für Digitalen Produktpass

Das geht aus der gemeinsamen Position des EU-Wettbewerbsrates zur neuen Ökodesign-Verordnung hervor.

 

Die Ministerinnen und Minister haben zum Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) eine allgemeine Ausrichtung beschlossen. Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Die neue Verordnung soll nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten und künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte über den gesamten Lebenszyklus inklusive des Recyclings gestellt werden können. Damit soll auch der Einsatz von Rezyklaten gestärkt werden, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf geführt werden. Mit der nun in Brüssel erfolgten Einigung auf die Einführung eines Digitalen Produktpasses sowie auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren habe Deutschland wichtige Anliegen erreichen können, erklärt das Bundesumweltministerium (BMUV), das die Ökodesign-Verordnung zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Bundesregierung federführend verhandelt hatte. Mit dem Beschluss des EU-Wettbewerbsrates werde ein konkreter Schritt zur Verwirklichung eines nachhaltigeren Wirtschaftens gemacht, so das BMUV in einer Mitteilung. Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder erklärt zu dem Beschluss: „Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind, und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen.“ Mit dem Digitalen Produktpass würden zudem die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU gestärkt und diese umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert. Nach der Festlegung der „Allgemeinen Ausrichtung“ beginnt das Trilogverfahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäischem Parlament den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln.
 

Quellen:

  • recyclingmagazin.de, BMUV (22.5.2023)
  • Foto: unsplash.com

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