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EU-Rat verabschiedet Altfahrzeugverordnung

Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Rat den Kompromiss zur ELVR am 29. Juni formell gebilligt.


Damit hat sich die EU auf die neue Altfahrzeugverordnung (ELVR – End-of-Life Vehicles Regulation) geeinigt. Automobilhersteller werden stärker in die Pflicht genommen: Sie werden im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung finanziell und organisatorisch verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Fahrzeuge gemacht, also auch wenn diese zu Abfall werden. So müssen Autohersteller die Kosten für die Sammlung, Demontage und das Recycling ihrer alten Modelle tragen. Auch muss künftig ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff berücksichtigt werden. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften müssen mindestens 15 Prozent des zur Herstellung neuer Fahrzeuge verwendeten Kunststoffs aus dem Recycling stammen, wobei das in der Verordnung festgelegte Endziel bei 25 Prozent Rezyklatanteil innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Inkrafttreten liegt. Darüber hinaus müssen mindestens 20 Prozent dieses recycelten Kunststoffs aus Altfahrzeugen gewonnen werden.
 
Die Verordnung beinhaltet zudem strengere Regeln zur Rückverfolgbarkeit sowie Kontrollmaßnahmen und adressiert damit das Problem „vermisster Fahrzeuge“, die illegal zerlegt oder exportiert werden. Sobald ein Fahrzeug die Kriterien eines Altfahrzeugs (Abfall) erfüllt, muss es von einer zugelassenen Anlage behandelt werden und darf nicht legal exportiert oder als Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden. Darüber hinaus verbietet die Verordnung den Export von Gebrauchtfahrzeugen, die nicht mehr verkehrstauglich sind, und soll so sicherstellen, dass die EU ihren Zielen nachkommt, wertvolle Materialien innerhalb ihres Hoheitsgebiets zu behalten und nicht zur Umweltverschmutzung in Drittländern beizutragen.
 
Deutschland und Estland, die beide im Rat wie 21 weitere Länder für die Verordnung stimmten, hatten zuvor – wie die Slovakei, die sich in der Abstimmung enthielt – noch Bedenken zu einzelnen Punkten der ELVR in das Ratsprotokoll aufnehmen lassen. Deutschland sieht laut Protokollerklärung zum einen die Vorschriften der Verordnung als nicht ausreichend an, um die illegale Demontage und den illegalen Export von Altfahrzeugen wirksam einzudämmen. Sie fordert von der EU-Kommission die vorgesehene Folgenabschätzung diesbezüglicher Maßnahmen früher als geplant durchzuführen. Darüber hinaus hält Deutschland laut Protokoll die sogenannte Spiegelklausel für handelspolitisch problematisch und nicht geeignet, den notwendigen Schutz des Binnenmarktes zu gewährleisten. Diese sieht vor, dass Kunststoffrezyklate aus Drittländern nur dann auf die Quoten angerechnet werden dürfen, wenn sie aus Anlagen stammen, die bei Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz EU-Standards erfüllen. Deutschland fordert dazu eine Folgenabschätzung, die allerdings möglichst umgehend erfolgen sollte. Diese solle handelspolitische und handelsrechtliche Folgen der Spiegelklausel ebenso untersuchen wie Auswirkungen auf die Industrie in der EU und in Drittländern sowie auf Fragen der Umsetzung.

Die ELVR tritt nach dem Votum des EU-Rates 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und greift nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten für neue Modelle bzw. Fahrzeugtypen.
 
Quellen:

  • Pressemitteilung EU-Rat (29.6.2026)
  • Statements zur ELVR von Deutschland, Estland und der Slowakei (23.6.2026)
  • Foto: © Documerica / Unsplash (Symbolbild)

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