Nachrichtenleser

Kopfgrafik  abstrakt

EU-Kommission will die Abfallverbringung neu regeln

Die Kommission hat einen Verordnungsvorschlag mit umfassenden Änderungen vorgelegt, der bereits auf erste Kritik stößt.

 

Der Verordnungsvorschlag, den die EU-Kommission in dieser Woche vorgelegt hat, sieht laut Berichten in Euwid und dem Recyclingmagazin vor, dass Nicht-OECD-Staaten Abfälle aus der EU in Brüssel anfordern können, wenn sie im Exportland nachweislich umweltgerecht verwertet werden. Auf dieser Grundlage soll ein Verzeichnis der Länder erstellt werden, in die Abfallexporte aus der EU zulässig sind. Für Länder und Abfallarten, die nicht in diesem Verzeichnis enthalten sind, soll ein Ausfuhrverbot gelten. Die EU-Kommission will zudem die Verbringung von Abfällen aus der EU in andere OECD-Staaten überwachen und stoppen, wenn sie im Bestimmungsland zu Umweltproblemen führt. In der EU ansässige Unternehmen sollen laut Kommissionsvorschlag darüber hinaus sicherstellen, dass die Anlagen ihrer Abnehmer außerhalb der EU einem unabhängigen Audit unterliegen. Abfallexporte zur Verwertung innerhalb der Europäischen Union sollen nach den Plänen der EU-Kommission unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsverfahren und durch beschleunigte Verfahren für Anlagen mit Vorab-Genehmigung erleichtert werden. Das betreffe insbesondere Abfälle der grünen Liste.

Deutliche Kritik an dem vorgelegten Entwurf für die Abfallverbringungsverordnung kommt bereits vom bvse-Bundesverband Entsorgung und Sekundärrohstoffe e.V.. Auch der bvse sei strikt gegen Müllexporte in Länder, die über keine geeigneten Abfallbehandlungsanlagen verfügen und deren ökosoziale Bedingungen nicht den Mindeststandards entsprechen. Doch die EU-Kommission unterscheide nicht zwischen Müll und Sekundärrohstoffen, moniert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Mit ihrem Entwurf verpasse die Kommission die Möglichkeit, auf dem europäischen Markt gleiche Bedingungen für Sekundärrohstoffe und eingeführte Primärrohstoffe zu schaffen und konterkariere ihre eigenen Bemühungen zum Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, so Rehbock weiter. Die Abfallverbringungsverordnung sei ein wichtiger Rechtsakt auf dem Weg zu kreislauforientierten Wertschöpfungsketten, doch belasten die aufwändigen Verfahren die angestrebte Weiterentwicklung mehr, als dass sie die Verbringung von sekundären Rohstoffen aus dem Recycling und deren Vermarktung innerhalb der EU fördern, kritisiert Rehbock.

 

Quellen:

  • euwid-recycling.de, recyclingmagazin.de (17.11.2021)
  • bvse.de (18.11.2021)
  • Foto: Fotolia

Zurück zur Newsübersicht