EU-Kommission regelt Anrechnung des chemisch recycelten Anteils
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission enthält eine einheitliche Methodik für die Anrechnung chemisch recycelter Kunststoffe.
Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2026 die neuen Vorschriften für das Recycling von PET-Einweggetränkeflaschen verabschiedet. Damit wird erstmals eine Methode zur Berechnung, Überprüfung und Meldung des chemisch recycelten Gehalts festgelegt, teilt die Kommission mit. Sie sollen Transparenz gewährleisten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und Investitionssicherheit für den Kunststoffrecyclingsektor zu schaffen. Die Vorgaben können laut Kommission auf jede Recyclingtechnologie einschließlich chemischer und mechanischer Verfahren angewendet werden und sollen den Mitgliedstaaten helfen, das in der Einwegkunststoffrichtlinie festgelegte Rezyklatanteilziel zu erreichen. Auf die Quoten anrechenbar ist laut Durchführungsbeschluss ausschließlich Rezyklat aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen. Die Kommission schreibt für chemische Recyclingverfahren die Anwendung einer Massenbilanzmethode nach dem „fuel-use excluded“-Prinzip vor. Es dürfen nur Anteile chemisch recycelter Rohstoffe auf den Rezyklatanteil angerechnet werden, die tatsächlich wieder in Kunststoffprodukte eingehen. Materialströme, die zur Herstellung von Kraftstoffen oder zur energetischen Verwertung genutzt werden, sind somit von der Anrechnung ausgeschlossen. Die Berechnungen der chemischen Recyclinganteile müssen die Recycler jährlich durch eine unabhängige Stelle zertifizieren lassen. Die Kommission begründet die Regelungen zum chemischen Recycling damit, dass chemische Verfahren das mechanische Recycling ergänzen können, wenn sich Kunststoffabfälle etwa durch Verschmutzung wie Lebensmittelrückstände, Zusatzstoffe oder Mischmaterialien mechanisch nicht effektiv recyceln lassen. So sollen mehr Kunststoffabfälle in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden, auch für Produkte, die hohen Qualitätsstandards wie bei Lebensmittelverpackungen entsprechen müssen, heißt es weiter.
Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, betont: „Mit klareren Vorschriften für den chemisch recycelten Anteil geben wir der Industrie die Sicherheit, die sie für Investitionen und Innovationen benötigt. Dies ist ein konkreter Schritt, um den Sektor zu unterstützen, das mechanische Recycling zu ergänzen und innovative Technologien wie das chemische Recycling voranzutreiben. Dies wird unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken und Europa auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft halten.“
Quellen:
- Pressemitteilung EU-Kommission (30.6.2026)
- Foto: © EU-Kommission - Audiovisueller Dienst