EU-Kommission: Rechtsakt für neue Taxonomiekriterien
Die technischen Kriterien sollen die übergeordnete Taxonomie-Verordnung der EU aus dem Jahr 2020 konkretisieren.
Die EU-Kommission hat vergangene Woche offiziell einen delegierten Rechtsakt zur Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der technische Bewertungskriterien für verschiedene Wirtschaftsaktivitäten festlegt, berichtet Euwid. Die Taxonomie soll dazu dienen, Investitionen auf freiwilliger Basis in Bereiche zu lenken, die zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und deckt die vier Ziele „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“, „nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen“ sowie „Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme“ ab. Sie betrifft unter anderem die Abfallwirtschaft, die Herstellung von Kunststoffverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräten und Gerätebatterien, den Fahrzeug- und Flugzeugbau sowie Bau- und Abbrucharbeiten.
Die nun veröffentlichte Verordnung sieht laut Euwid im Gegensatz zum Konsultationsentwurf bei den Kriterien für die Herstellung von Kunststoffverpackungen (Anhang 2) für den Mindestrezyklatgehalt zwei Stufen vor: Bis 2028 sollen demnach nicht kontaktempfindliche Verpackungen mindestens 35 Prozent Recyclingmaterial aus Post-Consumer-Abfällen und kontaktempfindliche Verpackungen mindestens zehn Prozent Recyclingmaterial enthalten. Ab 2028 sollen diese Mindestwerte auf 65 bzw. 50 Prozent steigen. Die Mindestrezyklatanteile sollen auch für Kunststoffverpackungen gelten, die für den Einsatz in einem Mehrwegsystem vorgesehen sind. Die übrigen Anforderungen an Mehrwegverpackungen blieben unverändert, berichtet Euwid. Der Konsultationsentwurf habe außerdem vorgesehen, dass der Rezyklatanteil nur dann aus chemisch rezyklierten Kunststoffen bestehen solle, wenn die Herstellung von werkstofflich rezykliertem Material technisch oder wirtschaftlich nicht machbar sei. Diese Regelung fehlt in der jetzt veröffentlichten Fassung, die nicht zwischen chemischem und werkstofflichem Recycling unterscheidet.
Weitere Information: zum Download des delegierten Rechtsaktes zur Umwelttaxonomie
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 27/2023 (4.7.2023)
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