EU-Kommission genehmigt Übernahme von Covestro unter Auflagen
Die Übernahme des Kunststoffherstellers Covestro durch den arabischen Staatskonzern Adnoc wurde am 14.11.2025 unter Auflagen freigegeben.
Wie aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission hervorgeht, unterliegt die Genehmigung der Auflage, dass Covestro und Adnoc bestimmte Verpflichtungszusagen für einen Zeitraum von zehn Jahren vollständig umsetzen. Für die Übernahme müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden: Erstens muss Adnoc die unbegrenzten Staatsgarantien, die der Konzern von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) erhalten hat, aufgeben, da diese aus Sicht der Kommission den EU-Binnenmarkt verzerren würden. Adnoc hat daher laut der Kommission angeboten, auf die unbegrenzte staatliche Garantie zu verzichten. Zweitens verpflichtet sich Adnoc, Covestros Patente im Bereich der Nachhaltigkeit zu transparenten und vorab festgelegten Bedingungen mit bestimmten Marktteilnehmern zu teilen. Diese Verpflichtung soll Wettbewerbern zugutekommen, die in besonderem Maße auf den Zugang zu Covestros nachhaltigen Technologien angewiesen sind.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte zur Entscheidung: „Unsere Prüfung hat bestätigt, dass die von Adnoc angebotenen Verpflichtungen geeignet sind, mögliche negative Auswirkungen wirksam auszuräumen, da sie vorsehen, dass Marktteilnehmer Zugang zu wichtigen Patenten von Covestro im Bereich der Nachhaltigkeit erhalten. Zugang zu diesen Patenten nach klaren, vorab festgelegten Regeln wird es anderen ermöglichen, in diesem für die Zukunft Europas besonders relevanten Bereich innovativ tätig zu sein und zu forschen. Wir begrüßen, dass sich ADNOC und Covestro konstruktiv an der Lösungsfindung beteiligten.“
Quellen:
- Pressemitteilung EU-Kommission (14.11.2025)
- Foto: © Covestro