EU-Altautoverordnung vom Plenum angenommen
Die von Parlament und Rat Ende 2025 erzielte Vereinbarung wurde mit 437 Stimmen dafür, 112 dagegen und 20 Enthaltungen angenommen.
Das EU-Parlament verabschiedete während der Plenartagung in Straßburg nach dem Bericht der beiden Vertreter Jens Gieseke (Umweltausschuss ENVI) und Paulius Saudargas (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz IMCO) am Donnerstag, dem 18. Juni 2026, die EU-Zirkularitätsregeln der novellierten Verordnung über Altfahrzeuge. Diese soll nun den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs von der Konstruktion bis zur Endbehandlung abdecken. Das geht aus der Live-Übertragung des Plenums und einer Mitteilung des Europäischen Parlaments hervor. Der Kompromisstext zwischen Parlament und Rat wurde im Februar 2026 veröffentlicht und leitete den Übergang in die finale Phase des Gesetzgebungsverfahrens ein.
Gemäß den neuen Vorschriften müssen nach Inkrafttreten der Verordnung und einer Übergangsfrist alle Neufahrzeuge so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausgebaut werden können. In Neufahrzeugen eingesetzte Kunststoffe müssen binnen sechs Jahre zu mindestens 15 Prozent und innerhalb von zehn Jahren zu mindestens 25 Prozent Rezyklate enthalten. Mindestens 20 Prozent des recycelten Kunststoffs müssen aus Materialen bestehen, die aus Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen werden, um einen „Closed Loop“, also einen geschlossenen Kreislauf der Materialien, zu gewährleisten. Darüber hinaus werden strengere Maßnahmen für das Lebensende von Fahrzeugen eingeführt: Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt, so dass Hersteller die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der EU tragen müssen. Verschärft werden auch die Exportbestimmungen für Gebrauchtfahrzeuge. Das Gesetz verbietet die Ausfuhr von Fahrzeugen, die für nicht verkehrstauglich erklärt wurden, um das Problem von verschwundenen Fahrzeugen anzugehen und deren illegale Entsorgung und Demontage zu verhindern. Diese Vorgabe gilt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung.
Die Berichterstatter der Ausschüsse ENVI und IMCO, Jens Gieseke (EVP, Deutschland, Foto) und Paulius Saudargas (EVP, Litauen), erklärten: „Wir ergreifen wichtige Maßnahmen, um den Übergang der Automobilbranche zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Wir fördern die Ressourcensicherheit, schützen die Umwelt und sorgen für Nachhaltigkeit. Um eine Überlastung der Branche zu vermeiden, beinhalten die neuen Vorschriften realistische Ziele, weniger Bürokratie und faireren Wettbewerb.“
Die Verordnung muss nun vom Rat der EU formell bestätigt werden, bevor sie in Kraft tritt. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Regeln anzuwenden.
Quellen:
- Pressemitteilung Europäisches Parlament (18.6.2026)
- Europäisches Parlament Webseite Plenartagung
- Foto: © European Union 2026 / EP / Alain Rolland