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Einwegkunststoffe: Registrierungsplattform Divid gestartet

Die Plattform des Umweltbundesamtes (UBA) zum Einwegkunststofffonds ist seit dem 1. April 2024 mit ersten Funktionen aktiv.

Grundlage für die Plattform ist das Anfang des Jahres in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Es verpflichtet die Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfilter(-produkten) sowie bestimmter anderer Einwegkunststoffprodukte im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung die Kosten für die Entsorgung im öffentlichen Raum zu übernehmen. Zur Registrierung der verpflichteten Hersteller, Verwaltung und Abwicklung der zu zahlenden Abgaben wurde die digitale Plattform Divid eingerichtet, über die sich inländische Hersteller seit dem 1. April registrieren können. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, haben laut UBA Zeit, sich bis zum 31. Dezember 2024 zu registrieren. Für Hersteller, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit neu aufgenommen haben, sieht das EWKFondsG eine umgehende Registrierungspflicht vor. Ausländische Hersteller sowie deren Bevollmächtigte können nach Angaben des UBA Divid bereits nutzen, um Accounts zu erstellen. Die gesetzliche Abgabenpflicht für vom UBA geschätzte 56.000 betroffene Hersteller besteht ab 2024 unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt. Ab 2025 sind Hersteller, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, dazu verpflichtet, abhängig von Produktart und Masse in den Einwegkunststofffonds einzuzahlen. Die von ihnen eingezahlten Mittel sollen dann an Städte, Gemeinden und andere Berechtigte ausgeschüttet werden. Das UBA verwaltet den Fonds, dessen Volumen die Behörde auf 430 Millionen Euro jährlich schätzt, digital über die Plattform Divid und ermittelt ab 2025 die Höhe der Herstellerbeiträge sowie die Höhe der Auszahlungen an die Berechtigten.
 
Weitere Information: zur Plattform Divid
 
Quellen:

  • PM UBA (2.4.2024)
  • Foto: unsplash.com (agenlaku, idonesia)

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