Einwegfonds: Bundestag legt Abgabesätze per Verordnung fest
Der Bundestag hat die Verordnung für den Einwegkunststofffonds beschlossen, mit der die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem festgelegt wird.
Laut Verordnung, die im Einwegkunststofffondsgesetz verankert ist, müssen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten ab 2025 eine Abgabe in den vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Fonds einzahlen. Damit sollen Städte und Gemeinden bei der Säuberung öffentlicher Plätze und Parks von unsachgemäß entsorgten Einwegkunststoffprodukten unterstützt werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärt dazu: „Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit. Das wird sich ab 2024 ändern“. Mit der Verordnung werde laut Bundesumweltministerium (BMUV) die nötige Rechtssicherheit für alle betroffenen Akteure geschaffen. Die in der Verordnung vorgesehenen Abgabesätze sind laut BMUV im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des UBA ermittelt worden. Für diese in Verkehr gebrachten Produkte sollen je Kilogramm folgende Abgaben fällig werden:
- Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm
- To-Go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
- To-Go-Lebensmittelbehälter: 0,177 Euro je Kilogramm
- Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
- Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
- Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
- leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
- Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm und
- Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm.
Auf der Basis der angegebenen Abgabesätze könne jedes Unternehmen anhand der in Verkehr gebrachten Menge nun ganz konkret berechnen, in welcher Höhe die Abgabe künftig zu leisten sei, so das BMUV. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals ab dem Frühjahr 2025 zu zahlen und zwar auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Dafür entwickle das UBA derzeit die erforderlichen Datenbanken. Die Registrierung der Hersteller und Anspruchsberechtigen soll ab dem 1. Januar 2024 starten. Die Abgabesätze und das Punktesystem, nach dem die Fondsmittel an die Kommunen ausgezahlt werden, sollen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben alle drei Jahre durch die Bundesregierung überprüft werden. Das UBA beauftrage zur Ermittlung der notwendigen Daten Studien, bei deren Konzeptionierung die neu gebildete Einwegkunststoffkommission, die sich am 28. September 2023 erstmals konstituiert habe, beteiligt werden soll.
Weitere Information: zum Download der Verordnung
Quellen:
- PM BMUV (29.09.2023)
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