ECHA: aktualisierter Vorschlag zur Beschränkung von PFAS
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte einen aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylstoffen (PFAS).
Die Aktualisierung wurde nach Angaben der ECHA von den Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erstellt, die den ersten Vorschlag im Januar 2023 eingereicht hatten. Diese fünf Behörden haben nun ihre Bewertung von mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen aus der Konsultation im Jahr 2023 abgeschlossen und ihren ursprünglichen Beschränkungsvorschlag aktualisiert, teilt die EHCA mit. Dieser Bericht, das sogenannte Hintergrunddokument, soll die Grundlage für die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse bilden, die sich aus unabhängigen Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen. Sie werden nun den aktuellen Vorschlag bewerten, der daraufhin erneut aktualisiert werden kann, heißt es.
Die fünf Behörden haben unter anderem acht Sektoren ermittelt und Bewertungen durchgeführt, die im ursprünglichen Vorschlag noch nicht ausdrücklich genannt wurden. Zu diesen Sektoren zählen Druckanwendungen, Dichtungsanwendungen, Anwendungen im Maschinenbau, spezifische medizinische Anwendungen wie zum Beispiel Primärverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel oder auch technische Textilien sowie breitere industrielle Anwendungen wie etwa Lösungsmittel und Katalysatoren. Darüber hinaus seien flexiblere Regulierungsoptionen geprüft worden, die über ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen für bestimmte Anwendungen hinausgehen. Dabei gehe es um Bedingungen, die die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS ermöglichen, „bei denen die Risiken kontrolliert werden können“. Ziel der ECHA ist es eigenen Angaben zufolge, der Europäischen Kommission im Jahr 2026 eine Stellungnahme vorzulegen. Die Einbeziehung weiterer acht Sektoren in die Bewertungen der Ausschüsse würde jedoch erhebliche Zeit erfordern, teilt die ECHA mit. Daher sei eine sektorspezifische Bewertung dieser weiteren acht Sektoren nicht geplant. Es wird erwartet, dass die endgültigen Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) in Verbindung mit dem Hintergrunddokument der Europäischen Kommission eine Entscheidungsgrundlage ermöglichen werden, wie die verschiedenen Anwendungsbereiche (14 Sektoren plus die zusätzlichen acht Sektoren), die PFAS-Herstellung und horizontale Fragen am besten behandelt werden können. Über die Beschränkung wird die Europäische Kommission dann in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten entscheiden.
Weitere Informationen: Externer Link zur Webseite der ECHA, auf der das Hintergrunddokument (in Englisch) zum Download angeboten wird
Quellen:
- Pressemitteilungen der ECHA (20.8.2025, 27.8.2025)
- Foto: © European Chemicals Agency