Chemisches Recycling: Brüssel macht neuen Vorschlag zur Massenbilanzierung

Der Entwurf der EU-Kommission für die Berechnung des Rezyklatanteils sieht einen Umwandlungsfaktor „dual use“ vor.
Wie der Fachdienst Euwid unter Berufung auf Informationen des französischen Nachrichtendienstes Contexte berichtet, hat die EU-Kommission einen neuen Entwurf für einen Durchführungsbeschluss zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff aus dem chemischen Recycling erarbeitet. Dieser solle laut Euwid die Richtlinie über Einwegkunststoffe konkretisieren und wegweisend für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sein. In dem Vorschlag der Kommission sei weiterhin der „Fuel-Use-Exempt“-Ansatz für die Massenbilanzierung vorgesehen. Nur Outputmaterial aus dem chemischen Recycling, das nicht zu Brennstoffen verarbeitet wird, dürfe demnach zukünftig für die Berechnung des Rezyklatgehalts berücksichtigt werden. Ergänzend werde nun ein Umwandlungsfaktor vorgeschlagen, um sogenannte „Dual-Use-Outputs“ bei der Bilanzierung von recyceltem Kunststoffgehalt zu berücksichtigen. Dabei gehe es zum Beispiel um Zwischenprodukte aus chemischen Recyclingverfahren wie etwa Pyrolyseöle, die durch weitere Verfahrensschritte sowohl zu Rohstoffen für die Kunststoffproduktion als auch zu Brennstoffen aufbereitet werden können. Der „Polymers-only“-Ansatz, der nur Recyclingmaterial berücksichtigt, das in die Produktion neuer Polymere eingeht, wird demgegenüber von den Dachverbänden der Recycling- und Entsorgungswirtschaft sowie von Umweltorganisationen befürwortet. Die Diskussion des neuen Vorschlags ist laut Agenda für ein Treffen des Ausschusses zur Anpassung des Abfallrechts an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Technical Adaptation Committee, TAC) am 21. Februar 2025 vorgesehen.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 8/2025 (18.02.2025)
- Foto: © Dieter Schütz / Pixelio (Symbolbild)