Die DGAW begrüße die Bestrebungen, insbesondere der chemischen und petrochemischen Industrie, mit Investitionen von rund 2,6 Milliarden Euro bis 2025 und rund 7,2 Milliarden Euro bis 2030 eine Ergänzung zum mechanischen Recycling zu schaffen und damit die Produzentenverantwortung wahrzunehmen. Mit werkstofflichem Recycling könnten weder bisher noch in absehbarer Zeit die ambitionierten Recyclingquoten der EU erreicht werden. Auch wenn die Verfahren des physikalischen und chemischen Recyclings noch nicht vollständig ausgereift seien, zeigten Studienergebnisse laut DGAW neben dem umfangreichen Forschungsbedarf das hohe Potenzial der neuen Verfahren. Daher plädiere die DGAW dafür, weitere Studien durchzuführen, die die Ökobilanz sowie die technische Reife (TRL- technical readiness level) der Verfahren untersuchen und neuen Verfahren und Akteuren eine Chance zu geben, sich in der Praxis zu beweisen. Neben den Recyclingquoten werden nach Ansicht der DGWA zukünftig verstärkt Substitutionsquoten bzw. Vorgaben für den „minimal content“ an Recyclingmaterial in Neuware festgelegt wie bei den PET-Getränkeflaschen, die laut Vorgaben der EU ab 2025 zu 25 Prozent aus rPET bestehen müssen. Dies begrüße die DGAW sehr, da damit ihre langjährige Forderung zum verstärkten Einsatz von Recyclingmaterial in Verantwortung der Produzenten umgesetzt werde. Auch kann das chemische Recycling nach Einschätzung der DGAW zu einer Steigerung des Einsatzes von Post-Consumer-Kunststoffabfällen führen. Aus den Produkten (Pyrolyseöl oder Syngas) könnten Kunststoffe in Neuwarequalität hergestellt werden und so das Recycling von Mischkunststoffen gesteigert werden. Doch sehe die DGAW die Verbrennung von zu Pyrolyseöl oder Syngas aufbereiteten Mischkunststoffen zum Beispiel als Diesel nicht als „Recycling“. Auch müssten zudem viele technische Kunststoffe mit berücksichtigt werden, für die es aktuell keine werkstofflichen Verfahren gebe.
Quellen:
- recyclingmagazin.de, recyclingportal.eu (26.7.2021)
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