Im Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (CEEAG) beschlossen, in denen die „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ als beihilfefähige Wirtschaftstätigkeit nicht länger enthalten ist. Die neuen CEEAG-Leitlinien sollen die bestehenden Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich (EEAG) ersetzen. Diese müssen Mitgliedstaaten ab 2024 an die neuen Vorschriften anpassen. Die Betriebe der Recyclingbranche sieht der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung damit im Nachteil, weil die neuen Leitlinien auch die Befreiung von der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage) änderten, die in Deutschland von Unternehmen aus bestimmten Branchen mit hohem Stromverbrauch in Anspruch genommen werden können. Für den Entsorgerverband sei die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus aufbereiteten Abfällen ein wichtiger Bestandteil für die Steigerung der Ressourceneffizienz, der Sicherung der Rohstoffversorgung und somit der Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft: „Es ist daher völlig kontraproduktiv und inakzeptabel, wenn etwa die Herstellung von Verpackungen aus Neuware beihilfeberechtigt ist, während die Herstellung von Rezyklaten benachteiligt wird“, kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, so Rehbock, der nun die Bundesregierung in der Verantwortung sieht. Sie müsse prüfen, wie die Benachteiligung der Recyclingbranche ausgeglichen werden könne.
Quellen:
- Kunststoff Information (24.1.2022)
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