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Bundesrat billigt Einwegfonds

Ende März hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen gebilligt.

 

Hersteller bestimmter Einwegartikel aus Kunststoff wie etwa Getränkebecher, Plastiktüten, Essensverpackungen sowie auch Tabakfilter und Luftballons müssen die Sonderabgabe künftig abhängig von der jeweils in Verkehr gebrachten Menge in einen Fonds einzahlen. Auf diese Weise sollen sie an den Kosten der Kommunen für die Beseitigung und Entsorgung von achtlos Weggeworfenem aus Straßen und Parks beteiligt werden. Begründet wird die Pflicht zur Übernahme der Kosten damit, dass dies im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung dazu beitragen soll, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern. Jährlich sollen in dem Sonderfonds rund 400 Millionen Euro zusammenkommen. Der Fonds wird vom Umweltbundesamt verwaltet. Hintergrund ist Artikel 5 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, der damit in deutsches Recht umgesetzt wird. Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab 1. Januar 2024 gelten.

Quellen:

  • Recyclingmagazin 4/2023 (19.4.2023)
  • Foto: © unsplash, Sam Kaenner

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