BMUV bereitet weitere Novelle des VerpackG vor
Das Gesetz soll vor allem Mehrweg bei Getränken fördern und den Handel dazu verpflichten, Mehrwegalternativen anzubieten.
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat eine weitere Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) auf den Weg gebracht. Das „Gesetz für weniger Verpackungsmüll“ umfasst nach Angaben des Ministeriums im Wesentlichen fünf Punkte, darunter auch eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsmaterialien sowie die Pflicht zur Verbraucherinformation. Dem Entwurf zufolge könnten ab Juli 2025 alle Letztvertreiber von Getränken in Einwegverpackungen dazu verpflichtet werden, immer auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Die geplante Mehrwegangebotspflicht bezieht sich auf Bier und Biermischgetränke, kohlensäurehaltige Softdrinks, Mineralwässer, Säfte, Nektare und Milch. Die angebotenen Mehrwegalternativen müssen den Plänen des Ministeriums zufolge zu einem ähnlichen Preis wie die gleichen Getränke in Einweg angeboten werden. Mehrwegquoten sind in dem Entwurf bisher aber nicht vorgesehen. Auch Discounter, die bislang keine Mehrweggebinde vertreiben, sollen künftig Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff für Getränke anbieten. Zudem plant das BMUV, mit der Gesetzesnovelle ebenfalls ab Juli 2025 eine generelle Rücknahmeverpflichtung für alle Mehrwegflaschen und -kästen für Letztvertreiber mit einer Verkaufsfläche über 200 Quadratmetern einzuführen. Kleinere Geschäfte, Imbisse und Händler müssen dann analog zu den Regelungen beim Einwegpfand nur die von ihnen selbst angebotenen Mehrweggetränkeverpackungen und Mehrwegkästen zurücknehmen. Auch für Verpackungen von Lebensmitteln, die zum Vor-Ort-Verzehr angeboten werden, plant das BMUV neue Vorgaben. So sollen diese ab 2025 nicht mehr in Einwegverpackungen angeboten werden dürfen. Die Mehrwegangebotspflicht soll zudem für verzehrfertige Speisen und Getränke, wie sie etwa von Lieferdiensten vertrieben werden, auf alle Verpackungsmaterialien ausgeweitet werden. Die Einführung einer gesetzlichen Einwegabgabe ist nicht geplant.
Innerhalb der Ampel-Koalition stoße das Vorhaben vor allem bei der FDP auf Vorbehalte, berichtet Euwid. So sehe etwa Judith Skudelny, umweltpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, keinen Bedarf für Zwangsmaßnahmen gegen Einweg, weil ein ökologischer Vorteil von Mehrwegsystemen nicht nachgewiesen sei. Auch der Einzelhandel, Brauereien und Dosenhersteller kritisierten die Vorschläge massiv, heißt es ebenfalls bei Euwid. So warne etwa der Handelsverband HDE vor „erheblichen Auswirkungen“ der Pläne auf den Einzelhandel und kritisiere die geplanten Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten für alle Getränkeverpackungen. Von Umweltverbänden wie dem Naturschutzbund (Nabu) und seitens des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) seien die Vorschläge von Ministerin Lemke zwar positiv aufgenommen worden, sie forderten jedoch weitergehende Maßnahmen.
Weitere Information: Eckpunkte des BMUV zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 26/2023, bmuv.de (27.6.2023)
- euwid-recycling.de (28.6.2023)
- Foto: © unsplash.com, Franki Chamaki