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BMU: keine Eigenrücknahme im Handel

Nach Ansicht des BMU ist das Pilotprojekt von DM zur Rücknahme von Kunststoffflaschen nicht zulässig.

 

Über das Pilotprojekt des Drogisten DM zur Rücknahme leerer Kunststoffflaschen in 150 Filialen in den Räumen Karlsruhe und München haben wir berichtet (s. News vom 6. Oktober 2021). Nun hat laut eines Berichts in Euwid das Bundesumweltministerium (BMU) einer solchen freiwilligen Rücknahme von Verkaufsverpackungen im Handel eine Absage erteilt. Das Verpackungsgesetz gebe eine solche Rücknahme nicht her. Im Gegenteil regele es die Produktverantwortung abschließend in der Form, dass systembeteiligungspflichtige Verpackungen entweder an einem dualen System zu beteiligen oder im Wege einer Branchenlösung, die zuvor der Zentrale Stelle anzuzeigen sei, zurückzunehmen seien. Laut Euwid sehen Branchenkreise in der freiwilligen Rücknahme ebenso wie das BMU eine Gefahr für das duale System. Gut recycelbare Verpackungen würden dadurch dem Verpackungsstrom entzogen und fehlten den dualen Systemen gegebenenfalls zum Erreichen der anspruchsvollen Recyclingvorgaben des Verpackungsgesetzes. So wurde die Möglichkeit der Eigenrücknahme, wie sie noch in der Verpackungsverordnung enthalten war und der freiwilligen Rücknahme in vielen Punkten ähnele, laut BMU bewusst nicht in das Verpackungsgesetz aufgenommen.

Der Sichtweise des BMU widerspreche das baden-württembergische Landesumweltministerium, das die Prüfung des DM-Projekts begleitet habe, laut Euwid entschieden und sehe nicht, dass das Verpackungsgesetz eine freiwillige Rücknahme ausschließe und entgegen der Auffassung des BMU Raum für eine Anwendung des §26 Kreislaufwirtschaftsgesetz lasse. Zudem gebe es keine Überlassungspflicht der Verbraucher von Verkaufsverpackungen an die dualen Systeme. Die Frage nach einer Anrechnung der Mengen aus der freiwilligen Rücknahme auf die Quoten sei offen. Zudem habe man dafür Sorge getragen, dass mit dem Projekt kein ökologischer Rückschritt gegenüber den Anforderungen des Verpackungsgesetzes verbunden sei. Im Gegenteil seien mit der relativ sauberen Rücknahme eine deutlich bessere Qualität und Quantität der Verwertung zu erwarten.

 

Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 42/2021 (19.10.2021)
  • Foto: © DM

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