Beschränkung von Mikroplastik
Der Verkauf von Produkten mit zugefügtem Mikroplastik oder solchen, die bei Gebrauch Mikroplastik freisetzen, wird in der EU schrittweise verboten.
Die Beschränkung verwendet laut EU-Kommission eine weit gefasste Definition von Mikroplastik und umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimetern, die organisch und unlöslich sind und sich nicht abbauen lassen, wie aus kürzlich veröffentlichten Informationen der EU-Kommission hervorgeht. Ziel der Beschränkung ist es, die Emissionen von Mikroplastik aus so vielen Produkten wie möglich zu reduzieren. Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben zufolge von dem Verkaufsverbot ausgenommen. Die Hersteller solcher Waren müssen jedoch laut der EU-Beschränkung Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gelten bestimme Ausnahmen.
In einem ersten Schritt dürfen Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen bereits ab Mitte Oktober 2023, wenn die Regelungen in Kraft treten, nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen laut den Vorschriften künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Nach Angaben der EU-Kommission wird in Europa das meiste Mikroplastik von Sportanlagen aus in die Umwelt getragen, wo es zum Beispiel als Granulat auf Kunstrasen liegt. Hier soll das Verbot nach acht Jahren greifen, damit genug Zeit bleibt, um auf Alternativen umzusteigen.
Quellen:
- ec.europa.eu (25.9.2023)
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