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BDE: Änderungen an geplanter EU-Verordnung zu Kunststoffgranulaten gehen zu weit

Mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten könnten in Folge von Änderungen des Umweltausschusses (ENVI) zum Entwurf der EU-Kommission auf Recycler zukommen.

Mit der geplanten Verordnung will Brüssel Verluste von Kunststoffpellets, die es als eine Hauptquelle für die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt sieht, um bis zu 74 Prozent reduzieren. Laut Kommissionsvorschlag sollen Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als 5 Tonnen Pellets pro Jahr handhaben, was laut dem Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kresilaufwirtschaft (BDE) mehr oder weniger jeder Recyclinganlage Europas entspricht, unter anderem verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen sowie entsprechende Vorkehrungen treffen, um Kunststoffgranulatverluste zu vermeiden.
 
Im Berichtsentwurf des ENVI schlägt der Berichterstatter João Albuquerque einer Pressemitteilung des Umweltausschusses zufolge unter anderem vor, Pelletverluste besser zu definieren, das Ziel „Null Pelletverluste“ anstelle der bloßen Vermeidung von Verlusten der Verordnung hinzuzufügen, eine Kennzeichnungspflicht für alle Lager- und Transportbehälter, die Kunststoffpellets enthalten, einzuführen und die Spielräume und Verpflichtungen für Kleinst- und Kleinunternehmen besser zu gestalten. BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen kritisiert in einer Mitteilung des Verbands: „Die von Unternehmen durchgeführten Umweltmanagements führen zu einem Risikobewusstsein und zu konkreten Maßnahmen, Pelletverlusten vorzubeugen. Die vom Umweltausschuss vorgesehenen, pauschalen verpflichtenden Maßnahmen werden nicht nur den Bürokratieaufwand für das mittelständische Kunststoffrecycling unverhältnismäßig aufblähen, sondern auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, weil nicht selten bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen.“ Aufgrund der starken Konkurrenz durch günstige Primärkunststoffe und der geringen Nachfrage nach Rezyklaten sei die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen derzeit bereits sehr herausfordernd. Ineffektive zusätzliche und kostenintensive Pflichten würden die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen weiter verschlechtern, so die Warnung des BDE.
 
Der BDE geht davon aus, dass das Europäischen Parlament (EP) über das Dossier in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur, am 23. April 2024, abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung werde den Standpunkt des EP in erster Lesung darstellen. Der Verband hofft, dass das Plenum dann den Ansatz der Europäischen Kommission unterstützen werde. Diesen halte der BDE für praxistauglich.
 
Weitere Information: Verordnungsvorschlag der Kommission, Änderungsvorschläge des ENVI auf der Webseite des Europäischen Parlaments (in Englisch)
 
Quellen:

  • PM ENVI (22.3.2024)
  • PM BDE (25.3.2024)
  • Foto: unsplash.com, Sören Funke

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