Bayern verbietet Einführung kommunaler Verpackungssteuern
Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes sollen kommunale Verpackungssteuern im Freistaat künftig verboten sein.
Der Bayerische Ministerrat hat Anfang September auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann nach einer Verbandsanhörung das Verbot der kommunalen Verpackungssteuer beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes soll dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden. „Wir wollen Bürokratie abbauen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Eine neue Spezialsteuer – wie mancherorts gefordert – würde genau das Gegenteil hervorrufen. Da machen wir nicht mit“, erläuterte Herrmann. Eine Verpackungssteuer wäre nicht nur ein Bürokratiemonster, eine zusätzliche Belastung für Wirtschaft, Behörden und Bürger, sondern nach Ansicht des Ministers aktuell auch das falsche Signal. Zudem stünde eine Belastung der Gastronomie durch eine Verpackungssteuer im Widerspruch zur geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ab 2026, so Herrmann. Rechtliche Bedenken sieht der Innenminister dabei nicht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits entschieden, dass Gemeinden keine eigenständige Gesetzgebungskompetenz für bestimmte Steuerarten besitzen. Das Verbot der kommunalen Verpackungssteuern bewege sich im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums.
Fraglich ist für Herrmann auch der von Kritikern ins Feld geführte große ökologische Nutzen einer kommunalen Verpackungssteuer. Nach einer Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023 habe die Einführung nicht nachweislich zu einer Reduzierung der Abfallmenge geführt. Auch verwies Herrmann auf Mehrwegsysteme, die es bereits heute vielerorts gebe.
Quellen:
- Pressemitteilung StMI Bayern (2.9.2025)
- Foto: © BayStMI