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AVU und bvse kritisieren Entwurf für neues Verpackungsgesetz

Beide Verbände sehen erheblichen Korrekturbedarf, jedoch aus unterschiedlichen Gründen.

So warnt der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in seiner Stellungnahme vor einer marktwirtschaftlichen Schieflage und sieht insbesondere mittelständische Unternehmen „existenziell bedroht“. Der Referentenentwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) schränke die „unternehmerischen Freiheiten massiv ein“ und dränge den Mittelstand an den Rand. Im Fokus der Kritik des bvse steht die gemäß Paragraf 32 geplante Verpflichtung, dass sich Hersteller auch für gewerbliche Verpackungen zu einer zentralen Organisation zusammenschließen und eine unentgeltliche Rücknahme gewährleisten müssen. Der Verband hält das für einen Eingriff in ein bislang „bewährtes und gut funktionierendes“ System. Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse, spricht in diesem Zusammenhang vom Risiko einer „kartellrechtlich problematischen Konzentration“. Die geplante Ausweitung auf gewerbliche Verpackungen berge zudem Risiken, wo Herstellerorganisationen bereits eigene Entsorgungsleistungen anbieten, so Rehbock. Verwertungsströme und Recyclingquoten könnten mit denen der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen vermischt werden – mit negativen Folgen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, wie der bvse darauf hinweist. Einig sind sich der bvse und die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) in der Kritik an der laut Gesetzesentwurf vorgesehenen „Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen“, die Maßnahmen zur Förderung von Mehrweg-, Wiederverwendungs- und Abfallvermeidungsstrukturen finanzieren soll. Diese hatten zuvor bereits auch andere Verbände der Wertschöpfungskette wie der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, der Markenverband und die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen abgelehnt. Der Vorschlag schaffe zusätzliche Bürokratie und belaste Hersteller mit unverhältnismäßig hohen Kosten – „ohne erkennbaren Mehrwert“, meinen auch bvse und AVU. Letztere sieht in der geplanten nationalen Umsetzung neben zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Mehrkosten für Unternehmen auch die Gefahr neuer rechtlicher Unsicherheiten, ohne dass die strukturellen Probleme der Recyclingmärkte gelöst würden. Der Verband spricht sich gegen einen Wechsel der Herstellerdefinition im laufenden Geschäftsjahr 2026 aus und empfiehlt, diesen eindeutig auf den 1. Januar 2027 zu verschieben und die bisherigen Verpflichtungen bis zum Jahresende 2026 vollständig fortzuführen. Eine unterjährige Neulizenzierung sei technisch kaum umsetzbar, so die AVU in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. Zudem bestehe das Risiko erheblicher Finanzierungslücken, wenn bisher verpflichtete Hersteller ihre Verträge vorzeitig beenden könnten. Weitere Kritikpunkte der AVU betreffen etwa fehlende finanzielle Anreize für besonders gut recyclingfähige Verpackungen und für den Einsatz von Rezyklaten, die vorgesehene Ausweitung der Pflichten der dualen Systeme zur Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum und die geplante Finanzierung neuer Aufgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
 
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