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Ausschuss soll Anfang Februar über SUPD-Berechnungsregeln abstimmen

gehisste Fahne der Europäischen Union mit gelben Sternen auf blauem Grund

Die Abstimmung ist laut Euwid für die Sitzung des TAC-Ausschusses am 6. Februar geplant.


Bei Zustimmung des TAC-Ausschusses zur technischen Anpassung des Abfallrechts (Technical Adaptation Committee) könnte laut Euwid der geplante Umsetzungsrechtsakt zur EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) verabschiedet und daraufhin im EU-Amtsblatt verkündet werden. Am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung würde er dann in Kraft treten. Den Entwurf für einen Umsetzungsbeschluss zur Berechnung des PET-Rezyklatanteils von Einweggetränkeflaschen hatte die Europäische Kommission Vertretern der Mitgliedstaaten vor Kurzem vorgestellt. Der Umsetzungsbeschluss enthält unter anderem eine Definition von „recyceltem Kunststoff“ sowie Vorgaben für ein Massenbilanzierungsverfahren zur Anrechnung von chemisch recycelten PET-Abfällen. Er soll einen Beschluss aus dem Jahr 2023 ersetzen, der sich nur auf mechanische Recyclingverfahren bezog. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass Unternehmen bis zum 21. November 2027 ausschließlich in der EU hergestellte PET-Rezyklate aus Post-Consumer-Abfällen auf die gesetzlichen Quoten anrechnen dürfen. Der BDE hatte diesen Vorschlag begrüßt, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen den Entwurf kritisiert.
 
Quellen:

  • euwid-recycling.de (26.1.2026)
  • Foto: © Christian Lue / Unsplash (Symbolbild)

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