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Mehrwegpflicht für To-go entfaltet keine Lenkungswirkung

Um das Littering von Verpackungsabfällen wie Einwegbecher und -schalen in Innenstädten oder Parks, an Bahnhöfen oder Fußgängerzonen zu begrenzen, wurde in Deutschland Anfang 2023 die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomen, Supermärkte und Tankstellen eingeführt. So fallen Einweg-Becher, in denen Getränke zur Mitnahme angeboten werden, unabhängig vom Material, aus dem sie bestehen, unter die Mehrwegangebotspflicht. Bei Einwegbehältern für Speisen kommt es dagegen auf das Material an. Bietet ein Gastronom oder Lieferant das Essen in einer Einwegschale aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil an, muss er eine Mehrwegalternative bereithalten. Daher seien viele Unternehmen bei Food-to-go laut Presseberichten auf wenig umweltfreundliche Einwegalternativen aus Pappe oder Aluminium umgestiegen. Die Bundesregierung will das Verpackungsgesetz in diesem Punkt nochmal ändern.
 

 

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen gemäß § 33 Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden. Die Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein oder schlechter gestellt werden als die Einwegverpackung. Nach Angaben der Naturschutzorganisation WWF lag der Mehrweganteil in der Gastronomie bundesweit im vergangenen Jahr bei 1,6 Prozent. Damit habe sich die Quote im Vergleich zu 2022 zwar immerhin verdoppelt, sagen Umweltschutzorganisationen wie der WWF und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie liege jedoch insgesamt viel zu niedrig, auch weil die Einhaltung unzureichend kontrolliert werde. Auch müssten derzeit lediglich Betriebe Mehrwegbehälter anbieten, die Speisen in Verpackungen aus Kunststoff außer Haus verkaufen. Viele Gastronomen böten deshalb ihre Gerichte nicht mehr in Plastikeinweggeschirr an, sondern in Papier, Pappe, Karton und Alufolie. Das sei zwar legal, konterkariere jedoch den Sinn des Gesetzes, Müll zu vermeiden, so die Kritik der Umweltverbände. Die Regierung hat bereits angekündigt, das Verpackungsgesetz in diesem Punkt nochmal zu ändern. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will die Lücke schließen, indem die Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, auf alle Materialien ausgeweitet werden soll. Ausnahmen, die sich auf das Material der Einwegverpackung bezogen haben, sollen wegfallen. Die Vorgaben zu Mehrwegalternativen sollen damit insgesamt einfacher und übersichtlicher werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zukünftig überall dort, wo ihnen Lebensmittel und Getränke in Einwegverpackungen verkauft werden, eine Mehrwegalternative wählen können. Auch den Länderbehörden, die zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Verpackungsgesetzes sind, will Lemke es damit einfacher machen.
 
Quellen:

  • Süddeutsche Zeitung (27.6.2023)
  • bmuv.de (27.6.2023)
  • Tagesschau.de (29.1.2024)
  • Foto: © unsphlash.com, Localize

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