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Beschränkung von Mikroplastik und Pelletverlusten

Der Verkauf von Produkten mit zugefügtem Mikroplastik oder solchen, die bei Gebrauch Mikroplastik freisetzen, wird in der EU schrittweise verboten. In einem ersten Schritt wurde der Verkauf von Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen untersagt. Für andere Produkte – zum Beispiel Kunststoffgranulate, die auf Sportplätzen verwendet werden – gelten Übergangsfristen. In Vorbereitung sind zudem Vorgaben der Europäischen Kommission zur Beschränkung von Pelletverlusten in den kunststoffverarbeitenden Unternehmen, die zum Beispiel während des Transports von Kunststoffgranulaten vorkommen können.
 

 

Die EU-Kommission will die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik im Rahmen des europäischen Grean Deals und ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen bekämpfen. Bis zum Jahr 2030 soll die Verschmutzung durch Mikroplastik um 30 Prozent reduziert werden. Dabei setzt die Kommission an verschiedenen Punkten an und arbeitet daran, die Verschmutzung durch Mikroplastik aus unterschiedlichen Quellen zu verringern. Dazu gehören unter anderem zufällige und unbeabsichtigte Freisetzungen wie zum Beispiel Verlust von Kunststoffgranulat in Verarbeitungsbetrieben sowie die bewusste Verwendung von Mikroplastik in Produkten. Auf der Grundlage einer von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten wissenschaftlichen Einschätzung hat die Kommission die Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung ausgearbeitet. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rats ist die Verordnung seit Mitte Oktober in Kraft: In einem ersten Schritt dürfen Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen seitdem nicht mehr verkauft werden. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen laut den Vorschriften künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen. So wird nach Angaben der EU-Kommission in Europa das meiste Mikroplastik von Sportanlagen aus, die mit Kunstrasen ausgestattet sind, in die Umwelt eingetragen. Hier soll das Verbot nach acht Jahren greifen, damit den Anlagenbetreibern genug Zeit bleibt, um auf Alternativen umzusteigen.
 
Strengere Regeln für den Umgang mit Kunststoffgranulat sollen ebenfalls eingeführt werden, wozu die EU-Kommission Mitte Oktober 2023 einen Entwurf vorgelegt hat. Das Rohmaterial für die Herstellung der meisten Kunststoffe sind sogenannte Pellets. Viele davon sind unter oder bis zu fünf Millimeter groß und werden von der EU-Kommission daher als Mikroplastik eingestuft, das etwa durch Verluste beim Transport oder Handling in die Umwelt gelangen kann. Nach Angaben der Kommission gelangen so jährlich zwischen 52.000 und 184.000 Tonnen Kunststoffpellets in die Ökosysteme. Um diese Einträge zu verhindern, müssen Hersteller laut der vorgeschlagenen Regelungen künftig sicherstellen, dass kein Kunststoffgranulat aus der Produktion in die Umwelt eingetragen wird und ihre Vorsichtsmaßnahmen entsprechend ausweiten. Die Maßnahmen stützen sich laut Entwurf auf bereits praktizierte bewährte Handhabungen, insbesondere auf das freiwillige Programm der Kunststoffhersteller Operation Clean Sweep® (OCS) in Europa und die Empfehlung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR). Hersteller in Europa sollen nun mit der EU-Verordnung dazu verpflichtet werden, Risikogutachten zu erstellen sowie darin Maßnahmen aufzuführen und umzusetzen, mit denen sich Einträge von Pellets in die Umwelt vermeiden lassen. Treten dennoch Leckagen auf, sollen die Unternehmen für die Aufräumarbeiten zuständig sein. Die vorgeschlagenen Regelungen stellen an Kleinst- und Kleinunternehmen geringere Anforderungen als an große Produzenten. Große Konzerne sollen dem Vorschlag zufolge ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Pelletverlusten von unabhängigen Zertifizierern bestätigen lassen, bei kleinen Unternehmen soll eine Selbstauskunft reichen. In den Geltungsbereich des Vorschlags fallen alle Anlagen, die mehr als fünf Tonnen Kunststoffpellets pro Jahr befördern, sowie Speditionen, die Pellets transportieren. Alle mit Pellets verbundenen Vorgänge wie Produktion, Masterbatchierung und Compoundierung, Umwandlung, Abfallmanagement einschließlich Recycling, Vertrieb, Umpacken, Transport, Lagerung und Reinigung sind in den Gesetzesvorschlag einbezogen. Der Kommissionsvorschlag wurde an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergeleitet.
 
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