BDE und Plastics Europe begrüßen Trilog-Einigung zur EU-Pelletverordnung

Anfang April haben sich EU-Rat, -Parlament und -Kommission auf eine Verordnung zur Verminderung von unbeabsichtigten Pelletverlusten geeinigt. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, versehentliche Freisetzungen von Kunststoffpellets entlang der Lieferkette sowohl an Land als auch auf See zu minimieren und die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu reduzieren. Grundlage für die Verhandlungen war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.
Parlament und Rat müssen die vereinbarten Regeln nun noch formal annehmen, bevor sie in Kraft treten können. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie dann in Kraft. Die neuen Regelungen kommen 24 Monate bzw. für den Seetransport 36 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung.
Um den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu verringern, hatte sich die EU-Kommission dafür eingesetzt, die Zertifizierungspflichten auf Unternehmen zu beschränken, die mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat pro Jahr verarbeiten, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Dieser Schwellenwert wurde von Rat und Parlament nun angenommen: Betreiber, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat verarbeiten, müssen laut Verordnung ein Zertifikat von einem unabhängigen Dritten einholen. Für Unternehmen, die jährlich weniger als 1.500 Tonnen handhaben sowie Kleinstunternehmen, reicht die Abgabe einer Eigenerklärung zur Konformität. Nach den neuen Vorschriften müssen zudem neben EU-Transportunternehmen auch Nicht-EU-Transportunternehmen Handhabungsmaßnahmen befolgen, um Pelletverluste zu verhindern, einzudämmen und zu beseitigen. Die Maßnahmen der Verordnung basieren laut EU-Kommission auf bewährten Verfahren der Industrie. So ist etwa beim Verpacken, Be- und Entladen sowie beim Transport auf die Qualität der verwendeten Verpackungen zu achten. Für verschüttetes Granulat müssen laut Verordnung Auffangeinrichtungen wie Auffangwannen verwendet werden. Wenn Mikroplastik in die Umwelt gelangt ist, müssen die Unternehmen Absauggeräte mit ausreichender Kapazität einsetzen, um es einzusammeln. Die Verordnung enthält darüber hinaus Vorschriften für die Kennzeichnung von Transporten von Kunststoffgranulat sowie Vorgaben, was bei Unfällen oder Leckagen zu tun ist und wer informiert werden muss.
In einer ersten Einschätzung begrüßt Virginia Janssen, Geschäftsführerin von Plastics Europe, dem Verband der europäischen Kunststofferzeuger, die Einigung auf die Pellet-Verordnung. Die neuen Vorschriften beruhen laut Janssen auf der freiwilligen Industrieinitiative Operation Clean Sweep® zur Vermeidung von Kunststoffpelletverlusten und unterstütze die Vermeidungsziele der Branche. Der vorliegende pragmatische Ansatz der Gesetzgebung baue auf bewährten Praktiken auf und werde dabei helfen, die zusätzliche regulatorische Belastung für die Industrie zu minimieren. Plastics Europe fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die erzielte Einigung zeitnah zu bestätigen, damit so schnell wie möglich ein endgültiger Gesetzestext veröffentlicht und Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen werde.
Auch der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt in einer Mitteilung die Einigung ausdrücklich. BDE-Präsidentin Anja Siegesmund erklärt: „Aus Sicht des BDE wurde ein tragfähiger und praxisnaher Kompromiss erzielt, der Umweltschutz und wirtschaftliche Machbarkeit gekonnt vereint – insbesondere durch die Anerkennung bereits existierender Umweltmanagementsysteme.“ Die neue Verordnung beruht nach Sicht des BDE auf einem risikobasierten Ansatz, der auf unternehmerische Eigenverantwortung setzt. Unternehmen könnten künftig individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten wählen – abgestimmt auf Betriebsgröße, Unternehmensstruktur und spezifische Risikofaktoren.
Quellen:
- PM EU-Rat (8.4.2025)
- PM EU-Kommission, PM Plastics Europe, PM BDE (9.4.2025)
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