StandpunktAn dieser Stelle beziehen Einzelpersonen - oder auch Verbände - Position zu einem aktuellen Thema.
MEIN STANDPUNKT: DR. RÜDIGER BAUNEMANN Mit der neuen EU-Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) sind zum Thema Kunststoffverwertung noch einige ungelöste Probleme verbunden. Dr. Rüdiger Baunemann, REACh-Experte bei PlasticsEurope, plädiert für eine enge Zusammenarbeit der Akteure, um zu den notwendigen Lösungen zu kommen.
Für pragmatische HandlungsoptionenDie europäische Chemikaliengesetzgebung REACh ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Damit kommen weitreichende Anforderungen auf die Hersteller, Importeure, aber auch die Nutzer von Chemikalien zu. Die Kunststoffindustrie als bedeutender Nutzer von Chemikalien, z. B. in Form von Monomeren und Additiven, hat sich deshalb bereits frühzeitig mit den Anforderungen und Auswirkungen von REACh auseinandergesetzt. Der Kommunikation zwischen den Akteuren in den Kunststoffwertschöpfungsketten kommt unter REACh eine zentrale Bedeutung zu, weshalb PlasticsEurope Deutschland im intensiven Austausch mit Verarbeitern, Anwendern, Nutzern, aber auch Händlern und Recyclern von Kunststoffen bzw. Kunststoffprodukten steht. Die Problematik ist dabei durch mehrere Einzelaspekte geprägt: Registrier- und Informationspflichten Nach einem aktuell vorgelegten Entwurf des Interpretationsdokuments ?REACh ? waste and recovered substances? der EU Kommission wird der Recyclingschritt als Herstellungsprozess definiert. Je nach spezifischer Sachlage (verwendete Polymere, enthaltene Additive) kann dies umfangreiche Dokumentations- und Informationspflichten bedeuten, für die viele Recycler zum heutigen Zeitpunkt nicht gerüstet und vorbereitet sind. Einzelne bereits bestehende europäische Regelungen (z.B. RoHs, Bauproduktenrichtlinie) umfassen ebenfalls Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung von Erzeugnissen. Hier müssen Schnittstellen geklärt und konsistente Bewertungen der geregelten Stoffe eingefordert werden. Auch werden die durch Rücknahmeverordnungen geregelten Bereiche (Altauto, Elektro- und Elektronik-Schrott) in der Erfüllung der Verwertungsquoten beeinträchtigt, wenn bestimmte Recyclingaktivitäten durch REACh wegfallen sollten. Vor diesem bislang unbefriedigenden Hintergrund haben die Entsorgungswirtschaft (bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung; BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft), Kunststofferzeuger (PlasticsEurope Deutschland) und Kunststoffverarbeiter (GKV Gesamtverband der Kunststoffverarbeitenden Industrie) sowie ein Unternehmen der Automobilindustrie (BMW) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt (AgPU), dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Thema aufgegriffen und ein Forschungsvorhaben konzipiert, das im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFOPLAN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bearbeitet werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, an Hand ausgewählter Beispiele und Szenarien die Auswirkungen von REACh auf verschiedene Kunststoffrecyclingprozesse darzustellen. Anschließend müssen pragmatische Handlungsoptionen entwickelt werden, die es ermöglichen, den erreichten Stand des Kunststoffrecyclings zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Anforderung von REACh einzuhalten. Die Problematik, dass zwei Schwerpunkte europäischer Regulierung (Abfall, REACh) bislang nicht konsistent miteinander verknüpft sind, macht vielfältige Anstrengungen im politischen, öffentlichen und technischen Umfeld notwendig. Die Umsetzung von REACh allgemein und von REACh und Recycling im Speziellen wird es erfordern, dass zahlreiche Akteure (in den Kunststoffwertschöpfungsketten, aber auch in Behörden und den Parlamenten) intensiv zusammenarbeiten müssen. Mit den bereits geknüpften Netzwerken und dem UFOPLAN-Projekt sind hierzu wichtige Vorarbeiten geleistet. |
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