Vorschläge für neue Vorgaben zur Wertstofferfassung
Das Öko-Institut und die HTP Ingenieurgesellschaft machen Vorschläge für veränderte Vorgaben zur Erfassung und Verwertung von Wertstoffen.


Im Februar 2012 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat nach monatelangen Diskussionen ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz, das letztendlich die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Es tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft. (Zu den Eckpunkten des neuen Gesetzes s. BMU).
Mit dem neuen Gesetz wird unter anderem die Einführung einer bundesweit einheitlichen sogenannten Wertstofftonne ermöglicht. Damit sollen über die Verpackungen, die derzeit im Gelben Sack/in der Gelben Tonne gesammelt werden, hinaus sogenannte Stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst werden. Diese bestehen im Wesentlichen aus Metall und noch mehr aus Kunststoff. Die Modalitäten einer künftigen bundesweit einheitlichen Wertstofferfassung sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz noch nicht geregelt. Das soll eine Wertstoffverordnung oder ein Wertstoffgesetz, zu dem in Kürze das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier vorlegen will, regeln. Dessen ungeachtet wird schon seit geraumer Zeit zwischen den Betroffenen heftig über die Umsetzungsmodalitäten einer erweiterten Wertstofferfassung gestritten. Letztlich geht es um die Fragen, wer die Sammlung, Verwertung und Vermarktung organisieren darf und wie die Neuerung finanziert werden soll.
Vor allem die Fianzierung ist kein einfaches Thema, denn bislang werden die Verpackungen über Lizenzen finanziert und von der privaten Abfallwirtschaft organisiert. Der Restabfall, aus dem die zusätzlichen Materialien, sofern sie nicht ohnehin schon im Gelben Sack landen, kommen werden, "gehört" den Kommunen und wird über Abfallgebühren finanziert. Beide Parteien, die kommunale wie die private Abfallwirtschaft, sehen mit dem neuen Gesetz für sich Chancen auf mehr Material.