Deutsche Kunststoffproduktion rückläufig
Gemäß den Wirtschaftsdaten von PlasticsEurope Deutschland gab die Produktion von Kunststoffen in Deutschland im Jahr 2012 um 3,4 Prozent nach.

Was in der öffentlichen Diskussion "Wertstofftonne" genannt wird, muss nicht immer eine Tonne werden. Gemeint ist zunächst eine erweiterte Wertstofferfassung. Seit rund 20 Jahren werden in Deutschland Verkaufsverpackungen mit dem Gelben Sack, bzw. Gelben Tonne getrennt gesammelt. Über diese so genannten Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbunden hinaus will man künftig weitere Wertstoffe aus denselben Materialien sammeln. Man spricht deshalb auch von "stoffgleichen Nichtverpackungen". Diese Absicht war bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung unter dem Begriff einer bundesweit einzuführenden Wertstofftonne vereinbart. Aktuell geht es um die Fragen: Wer soll sammeln, wer bekommt die zusätzlichen Wertstoffe und wer darf dafür bezahlen.
In hohem Maße! Die Fachleute sind sich noch nicht ganz einig, wie viele zusätzliche Wertstoffe mit der erweiterten Sammlung erfasst werden können, die Angaben schwanken zwischen 5 und 7 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Der Anteil der Kunststoffverpackungen macht in der aktuellen Gelber-Sack-Sammlung gute zwei Drittel aus. Auch bei den künftigen stoffgleichen Nichtverpackungen ist zu erwarten, dass 60 Prozent (Masse) davon aus Kunststoff ist. Die Wertstofftonne ist also überwiegend ein "Kunststoffveranstaltung".
Anlass der Diskussion war das gerade abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses ist letztlich eine Novelle des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Grundlage für eine Reihe von Verordnungen wie etwa die Verpackungsverordnung darstellt. Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber die 2008 in Kraft getretene EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne grundsätzlich vorbereitet, aber noch nicht im Detail definiert. Um die Details aber geht die bereits seit Monaten geführte Diskussion in den betroffenen Kreisen.
Anfang Februar 2012 einigten sich Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss, der es ermöglichte, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz zum 1. Juni 2012 in Kraft trat. Damit wurde eine eventuelle Strafzahlung im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gewissermaßen in letzter Minute vermieden. Allerdings haben Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft bereits Beschwerden gegen das neue Gesetz bei der EU-Kommission eingereicht, über die noch nicht entscheiden ist. Sie sehen durch den zuletzt ausgehandelten Kompromiss ihre Position im Wettbewerb mit den kommunalen Entsorgern stark geschwächt. Dies sei nicht mit den europarechtlichen Zielen hinsichtlich mehr Wettbewerb vereinbar. Unabhängig von dieser Auseinandersetzung geht nun die Diskussion um eine Regulierung der erweiterten Wertstoffsammlung (Wertstofftonne) verstärkt weiter. Der Bundesumweltminister legte dazu im Juli 2012 ein Diskussionspapier vor. Auch interessierte Bürger konnten sich online an der Diskussion beteiligen. Im September wollte der Minister entscheiden, ob ein Gesetz noch in der verbleibenden Zeit der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll. Noch ist nichts entschieden, doch die Wahrscheinlichkeit, dass noch ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, nimmt täglich ab. Entscheidend wird dafür sein, ob sich zwischen den widerstreitenden Parteien noch eine Einigung abzeichnet.
Um Zuständigkeiten. Wer organisiert die Erfassung, die Verwertung und schließlich die Vermarktung der zusätzlichen Wertstoffe. Und wie wird die "Veranstaltung" finanziert. Das Grundproblem ist: Die Erfassung der Verpackungen aus dem Gelben Sack werden gemäß dem Prinzip der Produktverantwortung über Lizenzen finanziert, die so genannte Inverkehrbringer in aller Regel an eines der dualen Systeme, die die Entsorgung organisieren, zu entrichten haben. Der Restmüll, aus dem die zusätzlichen Wertstoffe theoretisch in das neue System überwechseln, wird über die Abfallgebühren der Kommunen finanziert. Für die erweiterte Wertstofferfassung werden derzeit zwei grundsätzliche Modelle diskutiert. Eine privatwirtschaftliche Lösung, bei der die zusätzlichen "stoffgleichen Nichtverpackungen" wie die Verpackungen behandelt werden. Private Entsorger sammeln, verwerten und vermarkten sie mit den Verpackungen mit. Für Putzeimer, Barbiepuppe oder Duschvorhang werden dann ebenfalls Lizenzgebühren fällig. Alternativ die kommunale Lösung: Für die Organisation der Erfassung sind die Kommunen zuständig, die sich dann aussuchen können, ob sie Verwertung und Vermarktung selbst übernehmen wollen oder diese Leistungen über eine Ausschreibung an Dritte weiter vergeben wollen. Finanziert wird dann prinzipiell über die Abfallgebühren. Auch "Mischmodelle" werden zunehmend diskutiert. Unlängst legte die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) ein Kompromisspapier vor, das am Prinzip der Produktverantwortung festhält und einer zu gründenden Zentralen Stelle Organisations- und Kontrollaufgaben überträgt überträgt, den Kommunen aber bei dem Vergabeverfahren zur Sammlung der Wertstoffe eine privilegierte Stellung einräumt.
Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Während die privatwirtschaftliche Lösung einfacher zu realisieren scheint und voraussichtlich mit einer höheren Kostentransparenz und vor allem Kosteneffizienz verbunden wäre, sind die Kommunen näher am Bürger dran. Voraussichtlich kommt keines der beiden Modelle in Reinform in eine Umsetzung, denn in beiden Varianten kommen Private und Kommunen um einen gewissen Abstimmungs- und Ausgleichsbedarf nicht herum. Das Bundesumweltministerium hatte im ersten Halbjahr 2011 gemeinsam mit dem Umweltbundesamt ein so genanntes Planspiel veranstaltet, um die Vor- und Nachteile der beiden Modelle mit Fachleuten zu diskutieren. Etwa 100 Vertreter aus Kommunen, dualen Systemen, privaten Entsorgern sowie aus Wirtschafts- und Industrieverbänden tauschten sich in mehreren, meist zweitägigen Runden darüber aus. Auch wenn im Anschluss daran die Kritik von beiden Seiten nicht ganz abreißt, so scheint man sich doch über eines einig geworden zu sein: Unabhängig vom Modell wird man eine neutrale "zentrale Stelle" einrichten müssen, um das notwendige Clearing bewerkstelligen zu können. Um frühzeitig die dazu organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, gründeten kürzlich Verbände und Organisationen des Handels und der Hersteller eine GbR, die später, wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, in die Gründung einer Zentralen Stelle in der Rechtsform einer Stiftung münden soll. Damit soll auch die Bereitschaft der Wirtschaft zur Übernahme ihrer Verantwortung dokumentiert werden. Die BKV zählt zu diesen Organisationen.
Neben den Verpackungen im Grunde alles, was die gängige Sortier- und Verwertungstechnik an stoffgleichen Nichtverpackungen mitverarbeiten kann, also "mülleimergängige" Gegenstände aus überwiegend Kunststoff oder Metall, die in Haushalten anfallen. Im Grunde legalisiert man damit das, was viele Verbraucher hier und da ohnehin schon tun, denn ein Teil dessen, was heute im Gelben Sack gesammelt wird, sind schon solche Nichtverpackungen. Weitgehend einig ist man sich, dass mit der Wertstofftonne keine Elektrogeräte oder Batterien gesammelt werden sollen, auch keine Bau- und Dämmmaterialien oder Autoteile. Im Detail sitzen Fachleute noch über Listen, was zweckmäßigerweise ausgeschlossen werden sollte. Doch muss bei alledem bedacht werden, dass es einfach zu kommunizieren sein muss, um die Akzeptanz beim Bürger nicht zu gefährden.
Immer mehr Kommunen starten Testläufe mit einer kommunalen Wertstofftonne, die sie in einem begrenzten Gebiet aufstellen. Solche Versuche sind mit hohem Aufwand verbunden, denn die Kommunen müssen sich mit allen dualen Systemen - derzeit gibt es neun - darüber verständigen, wie schließlich mit dem Mix aus Verpackungen und Nichtverpackungen umzugehen ist. Das endet nicht selten vor Gericht. Doch fürchten die Kommunen, dass ein künftiges Bundesgesetz bei der Aufforderung, bundesweit eine Wertstofftonne einzuführen, private Lösungen bevorzugen und damit ihre eigenen Spielräume einengen könnte. So wollen einige Kommunen schon jetzt möglichst viele Tatsachen schaffen, an denen man nicht mehr vorbei kann, wenn ein solches Gesetz in Kraft tritt.
Eindeutig mehr Chancen. Die Wertstofftonne wird bei den Bürgern aller Voraussicht nach auf eine hohe Akzeptanz stoßen. Für sie war es ohnehin immer schwer verständlich, warum der Joghurtbecher im Gelben Sack entsorgt werden soll, der kaputte Kunststoffmessbecher aber nicht da rein darf. Mit der Wertstofftonne wird sich das positive Image des Werkstoffs, zu dem die Verwertung der Kunststoffverpackungen bereits viel beiträgt, weiter verfestigen. Richtig umgesetzt bietet sie der Kunststoffindustrie die Chance, noch glaubwürdiger zu vermitteln, dass sie zu ihrer Produktverantwortung steht. Und last but not least wird sie für mehr Kostengerechtigkeit innerhalb der Kunststoffwelt sorgen, denn bislang werden die Nichtverpackungen, die jetzt schon miterfasst und -verwertet werden, über die Lizenzgebühren quersubventioniert, die für Kunststoffverpackungen zu entrichten sind.
Zunächst müssen die Bürger eingebunden werden, denn sie müssen die erweiterte Sammlung akzeptieren und mittragen. Dafür muss das System einfach, verständlich und verlässlich werden. Ferner muss das künftige System ressourceneffizient sein, das heißt, die bereits erreichten hohen Standards bei der Sortierung und Verwertung von Verpackungen müssen auch für die Nichtverpackungen erreichbar sein. Dies sollte ohne zusätzliche Regelungen wie Quotierungen des Recyclings möglich sein. Und schließlich muss auf Kosteneffizienz geachtet werden. Dafür sind marktwirtschaftliche Strukturen und freier Wettbewerb die Garanten. Sammlungs-, Sortierungs- und Verwertungsleistungen sollten grundsätzlich im Wettbewerb, an dem sich private wie kommunale Unternehmen beteiligen können, vergeben werden. Bei der Erfassung könnte eine stärkere Einbindung der öffentlich-rechtlichen Akteure, deren Nähe zu den Bürgern sich positiv auf die Akzeptanz des Systems auswirken könnte, in Erwägung gezogen werden. Auch sollte die Neuorganisation dazu genutzt werden, die bekannten Schwächen der bisherigen Sammlung von Leichtverpackungen zu überwinden. Dazu zählen vor allem das immer noch nicht gelöste Problem der Trittbrettfahrerei (Inverkehrbringer lizenzieren ihre Verpackungen nicht, nehmen aber die Entsorgungsleistung in Anspruch) oder die Quersubventionierung nicht lizenzierter Kunststoffabfälle.