Wettbewerbsfähigkeit
Unternehmensteuerreform Um Forschung und Entwicklung auch für die Zukunft zu rüsten und ausländischeInvestitionen zu ermutigen, wurde die Unternehmenssteuerreform nachgebessert. Die Zinsschranke sollte weiter abgesenkt werden. Künftig sollten nicht nur 30 Prozent der Zinsen, sondern 50 Prozent abziehbar sein. Der Wechsel des Anteilseigners darf Umstrukturierungen nicht benachteiligen.Die Konzernklausel sollte auf alle Umwandlungsfälle erweitert werden. Die Abschaffung der degressiven Abschreibung sollte rückgängig gemacht werden.Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer sollte abgeschafft werden. Die Unternehmensnachfolge sollte auf keinen Fall belastet werden.
Eine obligatorische und wirksamere Gesetzesfolgenabschätzung kann helfen, ein möglichst einfaches und überschaubares rechtliches Umfeld zu schaffen. Die in Deutschland und in der EU geltenden rechtlich verbindlichen Obergrenzen zur Definition kleiner und mittlerer Unternehmen sollten dem industriellen Mittelstand Rechnung tragen und angepasst werden.
Die Wirtschaft sollte dauerhaft von Berichts- und Informationspflichten entlastet werden. Bürokratieabbau bleibt eine dauerhafte Aufgabe der Politik. Neben den Informationspflichten sollen künftig auch die übrigen Folgekosten von Gesetzen berücksichtigt werden.
Öffentliche Beschaffungsprozesse müssen transparent und diskriminierungsfrei
Durch die Verankerung einer degressiven Abschreibung im Steuerrecht sollten Investitionen gefördert werden.
Die Hermes-gedeckte Exportfinanzierung sollte erleichtert werden;Finanzierungsengpässe der Banken durch Finanzierungslinien gelöst werden.
|
Hier geht es zur aktuellen Ausgabe und zur Anmeldung für unseren Newsletter.
|


